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Dethard, der Sohn des verstorbenen Johannes Camerarius, bestätigt, dass er die in der vorigen Urkunde genannte Rente dem Priester Rutger verkauft habe: Wenn der mansus bebaut wird, soll die Rente bezahlt werden; ist er nicht bebaut, so soll der Besitzer der Urkunde das Recht des Zugriffs auf die Ländereien haben. Zeugen wie in der vorhergehenden Nummer (32).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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