Interimsvergleich zwischen Fürst Maximilian v. Hohenz.-Sigmar. und dem Abt Emmanuel von Salem, um die Rechtsstreitigkeiten wegen der hohen Obrigkeit und der Regalien aum Abschluß zu bringen; 1. Alle Justizfälle, die durch den Nachrichter an Leib und Leben peinlich zu strafen sind und innerhalb der nächsten 3 Monate sich im Amte Ostrach ereignen, sollen durch die heiligenberg. Beamten gerechtfertigt werden. 2. Sie versprechen, die hohe Justiz nicht auf andere Regalien des Amtes Ostrach auszudehnen und nicht über die 3 Monate hinaus zu gehen. 3. Die Kosten sollen von den Strafen genommen und wie die Einnahmen zu gleichen Teilen geteilt werden. 4. Der Interimsvergleich soll den tatsächlichen Rechten der Parteien nicht präjudizieren

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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