Reichskammergerichtsprozess des Licentiaten Johann Bernhard Hang (Hanck) gegen die Schenken Albrecht und Karl zu Limpurg, Beklagter, praetensi mandati de relaxando captivo sine clausula (Kläger war wegen peinlicher Sachen von beklagten zweimal in Haft genommen) und die Gegenklage der Beklagten wegen vom Kläger gegen sie ausgestoßener Schmähungen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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