Philipp, Graf zu Virneburg und zu Neuenahr, Herr zu Saffenburg, verspricht für sich und seine Erben, seinen guten Freund, den vesten Hermann vom Weiher zu Nickenich, Herrn zu Ulmen, und seine Erben schadlos zu halten, der sich mit anderen für ihn verbürgt hat zu Händen Johanns von Eltz, Sohnes zu Eltz, wegen 2000 rheinischen Gulden nach Ausweis des Hauptbriefes. Sr.: Ausst. Ausf. Perg. - Sg. anh., ab - Rv.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...