Staatshochbauamt Lüneburg (nach 1945) (Bestand)
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NLA HA, Nds. 240 Lüneburg
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.13 Land Niedersachsen >> 1.13.3 Finanzen >> 1.13.3.3 Staatshochbauverwaltung >> 1.13.3.3.2 Untere Landesbehörden
1938-1983
Enthält: Personalakten, Bauakten
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Staatshochbauämter und ihren Aufgaben siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Staatshochbauverwaltung" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g477 ). Zur Vorgeschichte des Staatshochbauamtes Lüneburg vor 1945 siehe das Vorwort zum Bestand Hann. 100 Lüneburg.
Bei der Gründung des Landes Niedersachsen 1946 bestand ein Baulenkungsamt mit Sitz in Lüneburg, das aus dem bis Mai 1946 existierenden Staatshochbauamt Lüneburg hervorging. Neben den Aufgaben der Baulenkung war es auch für die Betreuung der baulichen Anlagen und Bearbeitung der Baumaßnahmen des Landes in den Landkreisen Lüneburg und Harburg zuständig. 1947 wurde die Behörde in Staatshochbauamt Lüneburg umbenannt und übernahm zusätzlich Aufgaben der Provinzialbauverwaltung. Das Reichsbauamt Lüneburg, welches alle baulichen Anlagen inklusive der Liegenschaften der Wehrmacht und der Landessteuerverwaltung in seinem Amtsbezirk betreute, wurde mit Wirkung zum 1. Juni 1949 in das Staatshochbauamt Lüneburg integriert (Amtsblatt für Niedersachsen 1949, S. 133).
Aufsichtsführende Behörde war zunächst wie vor 1945 der Regierungspräsident in Lüneburg und von 1978-1989 die Bezirksregierung Lüneburg.
Hinsichtlich des sachlichen und räumlichen Zuständigkeitsbereichs des Staatshochbauamts Lüneburg ergaben sich im Laufe der Zeit folgende Veränderungen:
Geschichte des Bestandsbildners: - 1951 Übernahme der Betreuung der im Amtsbezirk gelegenen zivilen Bundesliegenschaften und Liegenschaften der Landessteuerverwaltung;
- 1952 Übernahme der Betreuung ehemaliger Wehrmachtsliegenschaften;
- 1978 Neuregelung der Zuständigkeiten für den Hochschulbau;
- 1987 Übernahme der alleinigen Zuständigkeit für den Hochschulauf- und -ausbau nach der Auflösung der Hochschulbaugesellschaft;
- 1991 Übernahme einer Patenschaft für das Staatshochbauamt Stendal (Sachsen-Anhalt) nach der Wiedervereinigung;
- 1993 Erweiterung des Amtsbezirks um das in das Land Niedersachsen eingegliederte Amt Neuhaus.
Zum 1. Juli 1995 wurde das für die Landkreise Uelzen und Lüchow-Dannenberg zuständige Staatshochbauamt Uelzen in das Staatshochbauamt Lüneburg eingegliedert, wobei in Uelzen eine örtliche Baugruppe verblieb (Nds. MBl. 15/1995, S. 502). 2001 wurde das Staatshochbauamt Lüneburg in Staatliches Baumanagement (SB) Lüneburg umbenannt und Teil des Staatlichen Baumanagements Niedersachsen (SBN). Im Januar 2007 wurden die bisherigen SB Celle, Lüneburg und Munster zum SB Lüneburger Heide mit Sitz in Munster zusammengeschlossen (Nds. MBl. 1/2007, S. 21). Der Amtsbezirk umfasst seitdem die Landkreise Celle, Harburg, Heidekreis, Lüneburg, Lüchow-Dannenberg und Uelzen.
Stand: Oktober 2015
Bestandsgeschichte: In den vorliegenden Bestand Nds. 240 Lüneburg sind bislang zwei Ablieferungen des Staatshochbauamtes Lüneburg eingegangen. Bei der Akzession Acc. 2002/058 finden sich die Nummern 1-7 im Bestand Hann. 100 Lüneburg - Staatshochbauamt Lüneburg vor 1945.
Akten des ehemaligen Staatshochbauamtes Uelzen werden auch in diesem Bestand verzeichnet, allerdings ist bisher erst 1 Akte übernommen worden.
Das Hauptstaatsarchiv in Hannover ist zuständig für das Schriftgut des SB Lüneburg, das bis 1978 entstanden ist; jüngere Ablieferungen werden im Staatsarchiv in Stade archiviert
Stand: Juni 2009
Findmittel: EDV-Findbuch (2021)
Bearbeiter: Christiane Drewes (2009)
Bearbeiter: Dr. Christian Helbich (2015)
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Staatshochbauämter und ihren Aufgaben siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Staatshochbauverwaltung" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g477 ). Zur Vorgeschichte des Staatshochbauamtes Lüneburg vor 1945 siehe das Vorwort zum Bestand Hann. 100 Lüneburg.
Bei der Gründung des Landes Niedersachsen 1946 bestand ein Baulenkungsamt mit Sitz in Lüneburg, das aus dem bis Mai 1946 existierenden Staatshochbauamt Lüneburg hervorging. Neben den Aufgaben der Baulenkung war es auch für die Betreuung der baulichen Anlagen und Bearbeitung der Baumaßnahmen des Landes in den Landkreisen Lüneburg und Harburg zuständig. 1947 wurde die Behörde in Staatshochbauamt Lüneburg umbenannt und übernahm zusätzlich Aufgaben der Provinzialbauverwaltung. Das Reichsbauamt Lüneburg, welches alle baulichen Anlagen inklusive der Liegenschaften der Wehrmacht und der Landessteuerverwaltung in seinem Amtsbezirk betreute, wurde mit Wirkung zum 1. Juni 1949 in das Staatshochbauamt Lüneburg integriert (Amtsblatt für Niedersachsen 1949, S. 133).
Aufsichtsführende Behörde war zunächst wie vor 1945 der Regierungspräsident in Lüneburg und von 1978-1989 die Bezirksregierung Lüneburg.
Hinsichtlich des sachlichen und räumlichen Zuständigkeitsbereichs des Staatshochbauamts Lüneburg ergaben sich im Laufe der Zeit folgende Veränderungen:
Geschichte des Bestandsbildners: - 1951 Übernahme der Betreuung der im Amtsbezirk gelegenen zivilen Bundesliegenschaften und Liegenschaften der Landessteuerverwaltung;
- 1952 Übernahme der Betreuung ehemaliger Wehrmachtsliegenschaften;
- 1978 Neuregelung der Zuständigkeiten für den Hochschulbau;
- 1987 Übernahme der alleinigen Zuständigkeit für den Hochschulauf- und -ausbau nach der Auflösung der Hochschulbaugesellschaft;
- 1991 Übernahme einer Patenschaft für das Staatshochbauamt Stendal (Sachsen-Anhalt) nach der Wiedervereinigung;
- 1993 Erweiterung des Amtsbezirks um das in das Land Niedersachsen eingegliederte Amt Neuhaus.
Zum 1. Juli 1995 wurde das für die Landkreise Uelzen und Lüchow-Dannenberg zuständige Staatshochbauamt Uelzen in das Staatshochbauamt Lüneburg eingegliedert, wobei in Uelzen eine örtliche Baugruppe verblieb (Nds. MBl. 15/1995, S. 502). 2001 wurde das Staatshochbauamt Lüneburg in Staatliches Baumanagement (SB) Lüneburg umbenannt und Teil des Staatlichen Baumanagements Niedersachsen (SBN). Im Januar 2007 wurden die bisherigen SB Celle, Lüneburg und Munster zum SB Lüneburger Heide mit Sitz in Munster zusammengeschlossen (Nds. MBl. 1/2007, S. 21). Der Amtsbezirk umfasst seitdem die Landkreise Celle, Harburg, Heidekreis, Lüneburg, Lüchow-Dannenberg und Uelzen.
Stand: Oktober 2015
Bestandsgeschichte: In den vorliegenden Bestand Nds. 240 Lüneburg sind bislang zwei Ablieferungen des Staatshochbauamtes Lüneburg eingegangen. Bei der Akzession Acc. 2002/058 finden sich die Nummern 1-7 im Bestand Hann. 100 Lüneburg - Staatshochbauamt Lüneburg vor 1945.
Akten des ehemaligen Staatshochbauamtes Uelzen werden auch in diesem Bestand verzeichnet, allerdings ist bisher erst 1 Akte übernommen worden.
Das Hauptstaatsarchiv in Hannover ist zuständig für das Schriftgut des SB Lüneburg, das bis 1978 entstanden ist; jüngere Ablieferungen werden im Staatsarchiv in Stade archiviert
Stand: Juni 2009
Findmittel: EDV-Findbuch (2021)
Bearbeiter: Christiane Drewes (2009)
Bearbeiter: Dr. Christian Helbich (2015)
0,3
Bestand
Literatur: Siehe Gruppenvorwort
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ