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Es wird bekundet, dass zwischen dem verstorbenen Abt von Fulda
einerseits und den von Schlitz genannt von Görtz, nunmehr vertreten durch
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1581-1590
1584 Oktober 22
Ausfertigung, Papier, zwei aufgedrückte Papiersiegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geschehen unnd geben zu Bruckhenaw denn zwayundzwainzigsten Octobris im tausent funfhundert unnd vierundachtzigsten iar
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Es wird bekundet, dass zwischen dem verstorbenen Abt von Fulda einerseits und den von Schlitz genannt von Görtz, nunmehr vertreten durch Eustachius (Stachius) von Schlitz genannt von Görtz, Hofmeister und Rat in Würzburg und Amtmann in Neustadt (zue der Newstadt), Streitigkeiten über die Grenzen, die Wälder, das Weiderecht und andere Nutzungen in Dreistelz [Ortsteil von Oberleichtersbach] und am Sinnberg [südlich von Bad Brückenau] bei den Dachslöchern bestanden, die bis heute nicht beigelegt worden sind. Eustachius von Schlitz hat Heinrich [von Bobenhausen], Hochmeister des Deutschen Ordens und kaiserlicher Kommissar des Klosters Fulda, gebeten, diese Streitigkeiten, die auch den Untertanen (armen leuthe) seit einiger Zeit den Viehtrieb nicht mehr ermöglichen, durch ihn und die Statthalter und Räte von Fulda mit einem Vergleich beilegen zu lassen. Der Hochmeister Heinrich hat dem zugestimmt und Grenzbegehungen (genge) in Modlos (Mattloß) und Oberleichtersbach durchführen sowie die Verpflichtungen, die die beiden Gemeinden der Herrschaft schuldig sind, ermitteln lassen. Der umstrittene Ort ist mit einer Messrute (meßgertten) von zwei vereidigten Feldvermessern (feldtmesser) aus Hammelburg in zwei gleiche Teile aufgeteilt worden. Die Hälfte Richtung Modlos ist dem Kloster, die andere Hälfte den von Schlitz mit allen dazu gehörenden Nutzungsrechten zugewiesen worden. Da die Weidefläche an den genannten Orten von Untertanen beider Streitparteien genutzt wird, sind durch vier vereidigte Steinsetzer aus [Bad] Brückenau zwölf Grenzsteine am Berg Dreistelz und sechs Grenzsteine am Sinnberg bei dem Sandbronn beziehungsweise bei den Dachslöchern gesetzt worden; was unter dem Pfaffenweg Richtung Wernarz (Wernertes) liegt, gehört dem Kloster, was Richtung [Bad] Brückenau liegt, steht den von Schlitz zu. Es folgt eine genaue Beschreibung der Grenzsteine. Jede Partei kann ihren Teil nach ihrem Gutdünken nutzen und Schonungen anlegen. Beide Seiten sollen aber die überlieferten Weiderechte der Gemeinden Modlos und Oberleichtersbach an den beiden genannten Orten nicht einschränken, jedoch ohne dass die Schonungen einen Schaden erleiden. Ankündigung des Sekretsiegels des Hochmeisters Heinrich und Siegelankündigung. Ausstellungs- und Handlungsort: [Bad] Brückenau. (siehe Abbildungen: Seite 1, Seite 2 und 3, Seite 4 und 5, Seite 6, Rückseite; Siegel: Papiersiegel 1, Papiersiegel 2)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Hochmeister Heinrich, Eustachius von Schlitz genannt von Görtz
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Vgl. Nr. 1661 [1584 Oktober 22].
Mit welchem Abt des Klosters Fulda die Schlitz von Görtz dieses Rechtsgeschäfts ursprünglich abschlossen, lässt sich nicht mehr schlüssig ermitteln.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.