Hermann Hoeffken verkauft für 200 ihm bereits bezahlte rheinische Gulden, den Gulden zu 24 Weißpfennigen gerechnet, Dietrich, Abt, Antonius, Prior und den ganzen Konvent von Werden und ihren Nachkommen erblich seinen Kamp genannt Hoeffkenskamp neben der Brücke und sein Leibgewinnsrecht an der Weide genannt die Erlen neben dem Kamp an der Ruhr. Da der Kamp mit der Weide vom Kloster Werden zu Dienstmannenrecht lehenrührig ist, hat er den Erbkauf aufgetragen vor den Dienstmannen Jorien Asschebroick, Drost zu Werden, und Rosiir Duker, und darauf zu Behuf der Abtei verzichtet. Weiter hat es ihnen diesen Erbkauf aufgelassen zu Werden vor dem sitzenden gehegten Gericht, da Johann van Titz, Richter zur Zeit, Johan van Oesterwich, Dyderich Klopper (Kle-), Dyderich Loysken, Johannes toe Borcke, Hermann ymme Kelre, Schöffen, und die gemeinen Schöffen zu Gericht saßen, und auf alle Rechte verzichtet. Er leistete Währschaft. Der Ursprung der Sache rührt her von einem Schadlosbrief vom 25. April 1456 und einem Erbbrief vom 2. Oktober 1478 über den Kamp und die Erben im Besitz der Käufer, deren Inhalt der Verkäufer einzuhalten gelobt. Er setzt alle seine habenden oder zu erwerbenden Güter zum Pfand. - Es siegeln der Aussteller, Jorien Asschebroick, Rosiir Duker, Johann van Titz und die gemeinen Schöffen von Werden. - ... des nesten dages nae dem sonendage Cantate.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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