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Die Kurfürsten Erzbischof Berthold von Mainz, Erzbischof Johann von Trier, Erzbischof Hermann von Köln und Philipp von der Pfalz bekunden eine Einung, keine Befreiung von Zöllen auf dem Rhein mehr zu gewähren. Nur Fürsten, Grafen oder anderen treffliche[n] Personen soll noch ein Zollnachlaß von höchstens fünf Zollfudern erlaubt werden.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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