6) An der wegen der Bauernaufruhr auf sämtliche Bundesstände gemachten Kriegskostenumlage von 182.000 fl. entfällt auf den Deutschmeister die Summe von 4.500 fl., die er nach einem Beschluss des Bundestags an Gold oder Silber von geistlichen oder weltlichen Korporationen und Stiften, auch Kirchen, Klöstern an Monstranzen oder sonstigen entbehrlichen Ornaten und Kirchengefäßen aufzubringen suchen soll, 18. Juni 1525

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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