Anspruch auf Aufhebung einer Beschlagnahme, Rückgabe der Güter und Schadenersatz in Höhe von 8000 Goldgulden. Im Januar 1531 sollen Konrad [von Velrath gen] Meuter (Mouter), Schultheiß zu Düren, und die beiden Appellaten in das Haus der Appellanten zu Düren eingedrungen sein, um sie gefangenzunehmen, und als sie diese nicht vorfanden, Güter und Hausrat beschlagnahmt haben. Die Beklagten blieben wie die Schöffen zu Düren selbst auf dreimalige Zitation der zweiten Instanz fern, worauf die Schöffen von Aachen den Appellanten mitteilten, man könne ihnen nicht zu ihrem Recht verhelfen.
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Anspruch auf Aufhebung einer Beschlagnahme, Rückgabe der Güter und Schadenersatz in Höhe von 8000 Goldgulden. Im Januar 1531 sollen Konrad [von Velrath gen] Meuter (Mouter), Schultheiß zu Düren, und die beiden Appellaten in das Haus der Appellanten zu Düren eingedrungen sein, um sie gefangenzunehmen, und als sie diese nicht vorfanden, Güter und Hausrat beschlagnahmt haben. Die Beklagten blieben wie die Schöffen zu Düren selbst auf dreimalige Zitation der zweiten Instanz fern, worauf die Schöffen von Aachen den Appellanten mitteilten, man könne ihnen nicht zu ihrem Recht verhelfen.
AA 0627, 2512 - H 1006/3230
AA 0627 Reichskammergericht, Teil IV: H
Reichskammergericht, Teil IV: H >> 1. Buchstabe H
1532 - 1541 (1531 - 1539)
Enthaeltvermerke: Kläger: Johann und Hildebrand Hensch (Hentsch), Vater und Sohn, Düren, (Kl.) Beklagter: Johann Nickel von Pier (Pirn, Hzm. Jülich, Oberamt Jülich; Kr. Düren), Wehrmeister, und Dietrich, Schultheiß zu Kreuzau (Creutzau, Hzm. Jülich, Amt Nideggen; Kr. Düren), (Bekl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Leopold Dick 1533 - Dr. Ludwig Ziegler 1533 - Dr. Philipp Baumann 1533 - Lic. Mauritius Breunle 1533 Prozeßart: Appellationsprozeß Instanzen: 1. Schultheiß und Schöffen zu Düren 1531 - 2. Meier und Schöffen zu Aachen 1532 - 3. RKG 1532 - 1541 (1531 - 1539) Beweismittel: Vorakten Düren (Q 8). Vorakten Aachen (Q 9). Beschreibung: 2 cm, 54 Bl., lose; Q 1 - 9, 1 Beilage. Lit.: Lothar Müller- Westphal, Wappen und Genealogien Dürener Familien, S. 311 und 441.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:28 MESZ