Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz vom 22. März 1566, welche die Beschlagnahmen des Appellaten für rechtens erklärte und ihm die Fortführung der Pfändungen gestattete, da niemand gegen seine Abrechnung über seine Dienstzeit als Koch und als Rentmeister der Appellanten Einspruch erhoben habe und seine Schuldforderung somit anerkannt worden sei. Der Appellat erhebt eine Gerichtsstandseinrede gegen das RKG, weil Bürgermeister und Rat der Reichs- und Hansestadt Dortmund die 1. Appellationsinstanz für Wesel sei und weil in Pfändungssachen keine Appellation gestattet sei.
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Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz vom 22. März 1566, welche die Beschlagnahmen des Appellaten für rechtens erklärte und ihm die Fortführung der Pfändungen gestattete, da niemand gegen seine Abrechnung über seine Dienstzeit als Koch und als Rentmeister der Appellanten Einspruch erhoben habe und seine Schuldforderung somit anerkannt worden sei. Der Appellat erhebt eine Gerichtsstandseinrede gegen das RKG, weil Bürgermeister und Rat der Reichs- und Hansestadt Dortmund die 1. Appellationsinstanz für Wesel sei und weil in Pfändungssachen keine Appellation gestattet sei.
AA 0627, 2943 - I/J 125/532
AA 0627 Reichskammergericht, Teil V: I-L
Reichskammergericht, Teil V: I-L >> 1. Buchstabe I/J
1566 - 1621 (1559 - 1584)
Enthaeltvermerke: Kläger: Prior und Konvent des Johanniterklosters zu Wesel (Kr. Rees) und Heinrich von Hövel, Komtur des Johanniterordens zu Steinfurt und Wesel und der Ballei in Westfalen, (Bekl.) Beklagter: Dieterich Haefgens (uffgen Hoeffkens), ehemaliger Koch des Johanniterklosters zu Wesel, Bürger von Wesel, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Höchel 1566 - Dr. Laurentius Wilthelm 1573 - Dr. Bernhard Küehorn 1573 - Dr. Markus Ziegeler 1573 - Dr. Melchior Ramminger 1573 Prokuratoren (Bekl.): Dr. David Capito 1566 - Dr. Alexander Reeffsteck 1566 und 1571 - Dr. Christoph Reeffsteck 1566 und 1571 - Dr. Kaspar Fichart (Vichart) 1566 - Dr. Johann Brentzlin 1571 - Dr. Bernhard Küehorn 1571 - Dr. Johann Gronenberger 1584 - Dr. Johann Jakob Kremer 1584 - Dr. Hartmann Kogman (Kochmann) 1584 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Bürgermeister und Schöffen der Stadt Wesel 1561 - 1566 - 2. RKG 1566 - 1621 (1559 - 1584) Beweismittel: Ordnung und „Kapitulation“ des Johanniterkomturs Vinzenz von Katz, des Priors und Konvents von Wesel von 1559 (Q 19). Zahlreiche Rechnungen, die auch Aufschluß über die tägliche Versorgung der Johanniter gewähren (in II). Beschreibung: 2 Bde., 8 cm; Bd. I: 2,5 cm, 77 Bl., lose, Q 1 - 7, 9 - 26, 28 - 29, 1 Beilage von 1583; Bd. II: 5,5 cm, 261 Bl., gebunden, Q 8 = Q 27 (Priora).
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:44 MESZ