Mainz, 1609.05.15. (Richter Adam Ebersheim). Der B. und Bierbrauer Johann Lautz u.s.Fr. Fides haben von dem Rentmeister Jakob Gerhardt in dessen erster Ehe 1000 fl. Fr.W. geliehen, die nunmehr die Vormünder der Kinder des Verstorbenen aus letzter Ehe zurückfordern; da die Eheleute aber z.Zt. diese Summe nicht zahlen können, hat die Präsenz von St. Alban auf ihre Bitten den Betrag den Vormündern erlegt, worüber im Namen der Gerhardischen Erben Dr. Johann Molstetter und Johann Hell quittieren. Die Eheleute verpflichten sich nunmehr gegenüber der Präsenz von St. Alban das Kapitel auf Cantate zu verzinsen und nach vierteljährlicher Kündigung (vor Cantate) zurückzuzahlen. Unterpfand laut Verschreibung vom 28.4.16090. Die Vertreter des Stifts (Johann Zilch und Ludwig Braunfels, Vikare) haben die Zustimmung des Stifts kundgetan. Z.: Herr Wolfgang Romhardus und Anton Lorbecher.