Ordnung über die Pferde und Höfe zu Mannheim, Rheinhausen und Heimsheim (Heymßheym) [= Hemshof], die Philipp Forstmeister von Gelnhausen im Auftrag Kurfürst Philipp von der Pfalz aufgerichtet hat. Enthält u. a. Bestimmungen, wie es mit Kost, Futter, den jungen Pferden, dem Marstaller Konrad Hack, Schmieden, Knechten und Knaben gehalten werden soll. Diese Ordnung wurde namentlich errichtet, damit der Pfalzgraf über die jährlichen Einnahmen und Ausgaben für seine gehaltenen Pferde unterrichtet ist.