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Reichsjustizgesetze - Allgemeines
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 130 a Staatsministerium
Staatsministerium >> Q Gerichtswesen des Deutschen Reichs
1875 - 1878, 1920
Enthält u.a.: Eingabe des Vereins württ. Gemeinde- und Kooperations-Beamter um Beibehaltung der streitigen und nichtstreitigen Gemeindejustiz vom 12.08.1876 nebst einem Bericht über die Landesversammlung dieses Vereins am 03.07.1876 in Cannstatt, Drucksache 8 S. Qu. 1, 2; "Blätter für Gemeinde- und Cooperationsverwaltung" vom 15.08.1876 Nr. 17 (Nr. 65-68) Qu. 3; Eingabe des Fürsten von Waldburg-Zeil und des Fürsten Karl Egon zu Fürstenberg um Aufrechterhaltung der Privilegien der Standesherren vom 16.10. und 23.09.1876 Qu. 5-8, 10a-12; Eingabe des Fürsten Karl Egon von Fürstenberg wegen des Familienrechts des Hohen Adels vom 06.09.1877 Qu. 20-26; Thronrede Kaiser Wilhelms I. beim Abschluß der zweiten Legislaturperiode des Reichstags am 22.12.1876 Qu. 34
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.