Der Köngli. Maytt. und dero Reiche Schweden über das Fürstenthumb Ehsten verordneten Gouverneurs und Generall Stadthalters auf Rewall des Hochwohlgeborenen Herrn Hr. Erich Oxenstirn Axelsohnes Grafen zu Südermoro Freyherren auf Kymitho, Erbherrn auf Lykolmen und Eydöö, notwändigen Verfassung und Instruction auf die von den verordneten Mannrichtern und deren Assessoren der vier Creyssen harrien, Wyrlandt, Jerwen und Wyck diesen höchlöblichen Köngl. Landgericht diesem bevor eingegebene und besuchte postulata, wie und welcher Gestalt dieselbe in Administerirung ihres Ambtes in dem Niederlandtgericht zu Lande in einem und andern sich zu verhalten undt in allem gebührlich zu richten. Actum Revall den 22. Marty Ann0 1648. (Zeitgenössische Abschrift)

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Dokumentesammlung des Herder-Instituts für historische Ostmitteleuropaforschung (DSHI)