Vor Friedrich Schoder, Domherrn zu Würzburg, Landrichter des Herzogtums Franken, und den Rittern des Landgerichts vermachen sich Hanns Hornungk von Neubrunn (Newenbrunn) und Margreth, seine eheliche Wirtin, einander unwiderruflich ihre gesamten Güter testamentarisch, von jedem ausgenommen nur zehn fl. rh. für sein Seelenheil, übergeben einander die Erbschaft mit Mund, Hand und Halm und bekräftigen das Testament durch Handschlag. Das Gericht beschließt Eintragung ins Gerichtsbuch.