Worms (St. Andreasberg): Bischof Landolf von Worms bekundet, daß G., Probst von St. Andreas, mit Zustimmung des Kapitels dieser Kirche, auch von Probst und Archidiakon des Domstifts, die Pfarrei St. Andreasberg (Sancti Andree de Monte) in der Wormser Vorstadt mit zugehörigem Platz, nämlich dem Friedhof, ausgenommen die Häuser und Höfe der zinspflichtigen Bauern (censualibus), den Schwestern der Sünden (sororibus penitentibus) [büßenden Schwestern, Büßerinnen von der hl. Maria Magdalena] geschenkt hat. Für die Einkünfte, die der + Pfarrer Daniel zeit seines Lebens aus der Pfarrei erhalten hatte, soll der Propst der Büßerinnen dem Pfarrvolk die kirchl. Sakramente darreichen, als wäre er der eigentliche (verus) Pfarrer. Die Leistungen (servicia), die die Pfarrei der Domkirche schuldet, sollen die Schwestern jährlich bezahlen. Wenn Menschen der Pfarrei St. Magnus innerhalb der Stadt Worms ihr Begräbnis bei den Schwestern wählen, sollen sie in deren eigene Pfarrei gebracht werden, wo daraufhin eine Totenmesse gefeiert werden soll.

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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