Verordnung: Um in Zukunft dem verderblichen Unwesen zu begegnen, dass herdenweise Vieh in die herrschaftlichen und der Untertanen Waldungen getrieben wird, sind die Forstbedienten angewiesen, jeweils die besten Stücke dieser Herde ohne vorherige Untersuchung totzuschießen

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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