Der Domherr zu Münster Ludolf Valke zum Rocholl macht bekannt, daß Abt Konrad ihn zu Dienstmannsrecht mit den Gütern Weischer und Ammersbecke in den Kirchspielen Nordkirchen und Selm belehnt hat laut wörtlich eingerückter Urkunde des Abts. Die beiden Güter hat schon die Großmutter des Ausstellers Clara Freitag, Witwe des Ludeke Valcke, nach dem Tod ihres Bruders Caspar Freitag zu Schorling als Lehen erhalten. Sie ist vor drei Jahren gestorben und hat das Gut ihrem Sohn Andreas Valke, Domherrn zu Osnabrück, und ihren Enkeln Caspar, Ludolf und Adolf Valke [= Söhne ihres Sohns Caspar] überlassen. Erst kürzlich hat man erfahren, daß die von Galen, die Kinder des 2. Ehemannes von Clara Freitag, sich mit genannten Gütern unberechtigterweise haben belehnen lassen. Ludolf hat von Andreas den Auftrag erhalten, sich dennoch mit den Gütern seinerseits belehnen zu lassen und um Entschuldigung wegen des Verzugs zu bitten. Er soll auch zur Rückgewinnung der Lehnsgüter von den von Galen der Prozeß vor dem Lehnsgericht eröffnet werden. Dabei hat sich herausgestellt, daß Bernharda Wolfs, Witwe von Galen zu Bisping (-ck), 1594 die genannten Güter von der Lehnsabhängigkeit befreien ließ und an ihrer Stelle Lienkamp (Lin-) im Kirchspiel Amecke (Ammeke), Honfeld im Kirchspiel Werne und Galens Hove zu Herbern bestimmt hat. Der Abt hat zuerst Bedenken gehabt, die Belehnung vorzunehmen, es aber dann doch getan und sich vorbehalten, je nach der Entscheidung des Lehnsgerichts die Belehnung mit Lienkamp, Honfeld und Galens Hove vorzunehmen. Ludolf hat gehuldigt. Anwesend waren der Drost zu Hörde Dietrich von der Wenge und der Dr. iur. Johann zum Putz. - Es siegelt der Aussteller.