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Der Vormund der minderjährigen Bernard Adrian Wolf und Henrich von Soest bittet um Belehnung mit dem Hof zu Miste und dem Burglehen von der Mühlen zu Rüthen, dann mit dem halben Zehnten zu Menzel, Nettelnstädt und Heringhausen, mit dem Gut auf dem Oster- und Westerberge vor Geseke und dem Paulshof zu Felde zu Ostereiden und mit dem halben Zehnten zu Schneveringhausen

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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