Vergleich der Landstände des Herzogtums Westfalen mit der Witwe von Bönninghausen und ihrem Sohn, dem Freiherrn von Bönninghausen zu Walbeck, wegen einer von letzterem erhobenen Schuldforderung an die Stadt Attendorn und dafür intervenierende Westfälische Landschaft. (Urk. 538). Dabei noch: a) eine kassierte Schuldverschreibung, ausgestellt von Hermann Rumpf zur Wenne, Drost zu Stadtberg und Volmarsen und dem Rat zu Attendorn (Namens der Westfälischen Landstände). (Urk. 539). d. 27. Januar 1650. b) Vollmacht der Witwe von Bönninghausen für Joh. Thomas von Werll, Canonicus zu S. Gernon in Cöln, zur Unterhandlung mit den Westfälischen Landständen wegen obiger Schuldforderung. (Urk. 540). 1700, d. 6. Juni