Kurfürst Philipp von der Pfalz schließt mit dem Ritter Hans von Landsberg als Vertreter seiner selbst, seiner Erben und Gemeiner seines Geschlechts, einen Burgfrieden für das Schloss Landsberg mit dem Berg darum. Geregelt werden u. a. die Reichweite des Burgfriedens, gerichtliche Belangung, die Aufnahme von Fürsten u. a. und deren Zahlungen für den Aufenthalt in Form von Gulden, Armbrüsten, welches zur allgemeinen Besserung der Burg verwendet wird, die Ausweisung von Feinden, Verhalten bei Belagerung und Verlust des Schlosses und dass der, der als Ältester von Landsberg das Schloss als pfalzgräfliches Lehen trägt, für die Ein- und Entsetzung der dortigen Amtsleute sowie die Besetzung der Kaplanei verantwortlich ist.