Heinrich, Bischof von Münster und Administrator von Bremen, gestattet mit Zustimmung des Domdekans und -kapitels den Bürgermeistern, Rat, Bürgern und Einwohnern seiner Stadt Meppen, einen Wochenmarkt zu halten, den die Eingesessenen des Amtes vom Emsland und ausländische Kaufleute besuchen dürfen. Zoll und Weggeld von jeglicher Ware sind dem Bischof wie bisher zu entrichten. Eingesessene des Amtes Cloppenburg dürfen den Markt ebenfalls besuchen. Dauer: von dienstags 10 Uhr vormittags bis donnerstags 10 Uhr vormittags. Ausgeschlossen sind Schuldner sowie Personen, die sich gegen die Marktfreiheit mit Hand oder Mund vergangen oder Totschlag oder andere Verbrechen verübt haben. Während der Jahrmärkte in Meppen, Haselünne (Lunne), Haren und Heede wird der Wochenmarkt nicht gehalten (..... sall dat vorgescreven Mepper marcket rosten, bes men des jarmarkedes halven weder to dinge geropen hevet). Einen Viehmarkt zu Aschendorf kann der Bischof, wenn er will, wieder einrichten. Eingesessene des Emslandes und Hümmlings, die auf dem Lande.Öl, Butter, Käse, Hering, Stockfisch und andere Eß- und Trinkwaren verkaufen (hocken), sollen durch den Meppener Wochenmarkt nicht behindert werden. Im Kirchspiel Meppen außerhalb der Stadt darf jedoch nur Bier durch Krämer verkauft werden. Die Hälfte des Brückengeldes, das die Meppener bisher ganz besaßen und davon die Instandhaltung der Brücke besorgten, überlassen sie dem Bischof, dessen Amtleute bei der Unterhaltung der Brücke mithelfen. Weiter gewährt der Bischof den Meppenern zwei Viehmärkte, und zwar. am Mittwoch vor dem 1. Mai und am Mittwoch vor Pfingsten. Vorstehende Bestimmungen sollen im Emsland in allen Kirchspielen verkündet werden. Siegelankündigung des Bischofs und des Domdekans und -kapitels. up zunte Lucije virginis dage

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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