Peter Schmidt, Bürgermeister zu Leutkirch, entscheidet und schlichtet einen Streit zwischen Moritz von Altmannshofen und der Stadt Memmingen wegen der Brücke zu Wytzenhofen. An Ort und Stelle untersucht er mit den Schiedsleuten Heinrich von Landau und Sigismund von Berg für Moritz von Altmannshofen und Konrad Vehlin, Altenbürgermeister, und Hans Märklin, Zunftmeister, für Memmingen die Rechtslage. Die Stadt wird bezichtigt, dem von Altmannshofen mit Graben großen Schaden zugefügt zu haben, beruft sich aber auf den Vertrag vom 23. Juni 1502 (vgl. U 824), der von Altenbürgermeister Eglof Stöubenhaber und Zunftmeister Hans Tochtermann vorgewiesen wird. Beide Parteien einigen sich auf Grund des Entscheids, den Peter Schmidt fällt: Die erste, 84 Werkschuh lange Schlacht soll in ihrem jetzigen Zustand von der Stadt Memmingen benutzt und ausgebessert werden. Dazu dürfen sie eine kleine Schlacht aufführen, die aber nicht länger als 20 Werkschuh sein soll und nicht höher als der Anger darüber. Am Ort, wo bisher Kies gegraben wurde, soll keiner mehr entnommen werden. Doch steht der Stadt das Recht zu, an anderen Orten zu graben. Der durch die Wiese anglegte Graben und der Lauf des Wassers durch ihn soll von Moritz von Altmannshofen nicht gesperrt werden. Erweitert er sich durch die Arbeit des Wassers, ist die Stadt nicht verpflichtet, den Schaden zu vergüten. Dafür bezahlt sie die einmalige Summe von 20 rheinischen Gulden. Siegler: Der Aussteller, Heinrich von Landau, Sigmund von Berg, Conrad Vehlin, Hans Märcklin. 1505, Bimornds nach St. Marien Magdalenentag. Orig. Perg., dazu Kopie Papier, durch Nässe besch., 4 S. anh., gut erh., 1 fehlt.