Amt für Agrarstruktur Bremerhaven (Bestand)
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NLA ST, Rep. 103 Bremerhaven
Nds. Landesarchiv, Abt. Stade (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche und kommunale Bestände >> 1.1 Akten >> 1.1.4 Fachbehörden (bis heute) >> 1.1.4.1 Domänen, Güter, Landwirtschaft, Forst und Jagd
1920-2004
Bestandsgeschichte: I. Behördengeschichte
Die Flurneuordnung und die landes- bzw. agrarkulturelle Förderung waren seit dem 19. Jahrhundert Aufgabe der Landeskulturbehörden und wurden im Laufe der Zeit unter verschiedenen Bezeichnungen betrieben: Gemeinheitsteilung, Separation, Verkopplung, Siedlung, Umlegung, Flurbereinigung. Die Bezeichnung der vor allem für die großen Agrarreformen seit der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts zuständigen Behörden lautete zunächst "Spezial- bzw. Generalkommission", seit 1919 "Landeskulturamt" mit Kulturämtern" auf der örtlichen Ebene, ab 1973 "Ämter für Agrarstruktur" und schließlich seit 2005 "Ämter für Landentwicklung". Als solche sind sie (zusammen mit den Katasterämtern) jeweils Teil einer der 2005 geschaffenen Behörden für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL), die dem Innen- und dem Landwirtschaftsministerium unterstehen.
1901 wurde die "Königliche Spezialkommission" in Geestemünde gegründet, zu der ab 1912 eine zweite Spezialkommission in Lehe trat. 1915 siedelte die Spezialkommission Geestemünde nach Lehe um, so dass Lehe auch für Geestemünde zuständig war. Die 1919 in "(Preußisches) Kulturamt Lehe" umbenannte Spezialkommission hieß seit 1924, als nach der Vereinigung der Städte Geestemünde und Lehe die Stadt Wesermünde entstand, "(Preußisches) Kulturamt Wesermünde". 1939 wurde Bremerhaven an Wesermünde angeschlossen. Als aus Wesermünde und Lehe 1947 wieder Bremerhaven wurde, erhielt das (Preußische) Kulturamt Wesermünde die Bezeichnung "(Niedersächsisches) Kulturamt Bremerhaven". Dessen Amtsbezirk bestand bis 1973 aus den Kreisen Wesermünde, Cuxhaven-Stadt, Land Hadeln, Stade, Bremervörde und Osterholz. Anschließend war es nach der Verwaltungs- und Kreisreform als "Amt für Agrarstruktur Bremerhaven" zuständig für die Landkreise Cuxhaven, Stade und Osterholz. Für den 1977 gebildeten Landkreis Rotenburg/Wümme sind die
Bestandsgeschichte: Ämter für Agrarstruktur resp. Landentwicklung Bremerhaven (Altkreis Bremervörde) und Verden (Altkreis Rotenburg/Wümme) zuständig.
Das Amt für Agrarstruktur Bremerhaven ist seit 2005 als "Amt für Landentwicklung Bremerhaven" dem GLL in Otterndorf zugeordnet und umfasst weiterhin den genannten Bereich.
Seit dem 1. Januar 2011 nimmt das neue Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) alle Aufgaben wahr, die vorher von den GLL und der LGN wahrgenommen wurden.
Die früheren Aufgaben der Ämter für Agrarstruktur betrafen:
-Zusammenlegungs-, Gemeinheitsteilungs-, Verkoppelungs- und ähnliche Regelungsverfahren,
-Siedlungsverfahren nach 1945 (Flüchtlings- und Landarbeitersiedlung, 1949 Flüchtlingssiedlungsgesetz),
-Anliegersiedlungssachen,
-Rentengutsverfahren,
-Umlegungsverfahren (1936 Reichsumlegungsgesetz, 1937 Reichsumlegungsordnung).
Das Flurbereinigungsgesetz wurde 1953 erlassen und löste die Reichsumlegungsordnung von 1937 ab. Die Hauptaufgaben der Ämter bestehen seitdem aus:
-der Durchführung von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz,
-der Gewährung von landwirtschaftlichen Ausgleichszulagen (EU-Förderprogramme),
-der Förderung der Dorferneuerung (seit den 1980er Jahren) und anderer Infrastrukturmaßnahmen,
-dem freiwilligen Landtausch.
II. Bestandsgeschichte
Die Zentrale Altablage beim Amt für Agrarstruktur resp. Landentwicklung Hannover (ZAA) fungiert als Altregistratur vornehmlich für die Akten aus der Flurbereinigung. Außerdem bewahrt sie die aus den Vorgängerbehörden der Agrarstrukturverwaltung stammenden Rezesse (Verträge) zu den Teilungs- und Verkoppelungsverfahren vor allem des 19. Jahrhunderts auf. Die von den Ämtern für Agrarstruktur dorthin abgegebenen archivwürdigen Akten werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen und wenn sie nicht mehr von der ZAA zur Auskunftserteilung benötigt werden, an das jeweils
Bestandsgeschichte: zuständige Staatsarchiv abgegeben.
Die Akzession 2004/010 Nr. 1-42 beinhaltet Umlegungs- und Flurbereinigungsverfahren und war ursprünglich dem Bestand Rep. 148 (=Landeskulturamt Hannover betr. Regierungsbezirk Stade) zugeordnet. Aufgrund der Provenienz des Schriftgutes aus den Kulturämtern resp. Ämtern für Agrarstruktur Bremerhaven und Verden wurde sie auf die Bestände Rep. 103 Bremerhaven (acc. 2004/010 Nr. 29-42) und Rep. 103 Verden (acc. 2004/010 Nr. 1-28) verteilt und von der Unterzeichneten verzeichnet.
III. Ergänzende Bestände
Rep. 103 Verden (= Amt für Agrarstruktur Verden)
Rep. 148 (= Landeskulturamt Hannover betr. Regierungsbezirk Stade)
IV. Literatur
1901-2001 Amt für Agrarstruktur Bremerhaven. 100 Jahre Dienst für den ländlichen Raum. Flurbereinigung, Dorferneuerung, Landwirtschaft. Hrsg. v. Amt für Agrarstruktur Bremerhaven. Red.: Michael Kießig. Bremerhaven 2001.
Neuorganisation der Ämter für Agrarstruktur. Hrsg. v. Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten. Lüneburg: Amt für Agrarstruktur [ca.1998] .
Uhrmacher, Paul: Amt für Agrarstruktur in Bremerhaven. Von der Spezialkommission Geestemünde zum Amt für Agrarstruktur Bremerhaven - der Weg eines niedersächsischen Amtes in der Seestadt Bremerhaven. Bremerhaven 1986.
Stade, im Dezember 2012 Antje
Bestandsgeschichte: Schröpfer
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Die Flurneuordnung und die landes- bzw. agrarkulturelle Förderung waren seit dem 19. Jahrhundert Aufgabe der Landeskulturbehörden und wurden im Laufe der Zeit unter verschiedenen Bezeichnungen betrieben: Gemeinheitsteilung, Separation, Verkopplung, Siedlung, Umlegung, Flurbereinigung. Die Bezeichnung der vor allem für die großen Agrarreformen seit der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts zuständigen Behörden lautete zunächst "Spezial- bzw. Generalkommission", seit 1919 "Landeskulturamt" mit Kulturämtern" auf der örtlichen Ebene, ab 1973 "Ämter für Agrarstruktur" und schließlich seit 2005 "Ämter für Landentwicklung". Als solche sind sie (zusammen mit den Katasterämtern) jeweils Teil einer der 2005 geschaffenen Behörden für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL), die dem Innen- und dem Landwirtschaftsministerium unterstehen.
1901 wurde die "Königliche Spezialkommission" in Geestemünde gegründet, zu der ab 1912 eine zweite Spezialkommission in Lehe trat. 1915 siedelte die Spezialkommission Geestemünde nach Lehe um, so dass Lehe auch für Geestemünde zuständig war. Die 1919 in "(Preußisches) Kulturamt Lehe" umbenannte Spezialkommission hieß seit 1924, als nach der Vereinigung der Städte Geestemünde und Lehe die Stadt Wesermünde entstand, "(Preußisches) Kulturamt Wesermünde". 1939 wurde Bremerhaven an Wesermünde angeschlossen. Als aus Wesermünde und Lehe 1947 wieder Bremerhaven wurde, erhielt das (Preußische) Kulturamt Wesermünde die Bezeichnung "(Niedersächsisches) Kulturamt Bremerhaven". Dessen Amtsbezirk bestand bis 1973 aus den Kreisen Wesermünde, Cuxhaven-Stadt, Land Hadeln, Stade, Bremervörde und Osterholz. Anschließend war es nach der Verwaltungs- und Kreisreform als "Amt für Agrarstruktur Bremerhaven" zuständig für die Landkreise Cuxhaven, Stade und Osterholz. Für den 1977 gebildeten Landkreis Rotenburg/Wümme sind die
Bestandsgeschichte: Ämter für Agrarstruktur resp. Landentwicklung Bremerhaven (Altkreis Bremervörde) und Verden (Altkreis Rotenburg/Wümme) zuständig.
Das Amt für Agrarstruktur Bremerhaven ist seit 2005 als "Amt für Landentwicklung Bremerhaven" dem GLL in Otterndorf zugeordnet und umfasst weiterhin den genannten Bereich.
Seit dem 1. Januar 2011 nimmt das neue Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) alle Aufgaben wahr, die vorher von den GLL und der LGN wahrgenommen wurden.
Die früheren Aufgaben der Ämter für Agrarstruktur betrafen:
-Zusammenlegungs-, Gemeinheitsteilungs-, Verkoppelungs- und ähnliche Regelungsverfahren,
-Siedlungsverfahren nach 1945 (Flüchtlings- und Landarbeitersiedlung, 1949 Flüchtlingssiedlungsgesetz),
-Anliegersiedlungssachen,
-Rentengutsverfahren,
-Umlegungsverfahren (1936 Reichsumlegungsgesetz, 1937 Reichsumlegungsordnung).
Das Flurbereinigungsgesetz wurde 1953 erlassen und löste die Reichsumlegungsordnung von 1937 ab. Die Hauptaufgaben der Ämter bestehen seitdem aus:
-der Durchführung von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz,
-der Gewährung von landwirtschaftlichen Ausgleichszulagen (EU-Förderprogramme),
-der Förderung der Dorferneuerung (seit den 1980er Jahren) und anderer Infrastrukturmaßnahmen,
-dem freiwilligen Landtausch.
II. Bestandsgeschichte
Die Zentrale Altablage beim Amt für Agrarstruktur resp. Landentwicklung Hannover (ZAA) fungiert als Altregistratur vornehmlich für die Akten aus der Flurbereinigung. Außerdem bewahrt sie die aus den Vorgängerbehörden der Agrarstrukturverwaltung stammenden Rezesse (Verträge) zu den Teilungs- und Verkoppelungsverfahren vor allem des 19. Jahrhunderts auf. Die von den Ämtern für Agrarstruktur dorthin abgegebenen archivwürdigen Akten werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen und wenn sie nicht mehr von der ZAA zur Auskunftserteilung benötigt werden, an das jeweils
Bestandsgeschichte: zuständige Staatsarchiv abgegeben.
Die Akzession 2004/010 Nr. 1-42 beinhaltet Umlegungs- und Flurbereinigungsverfahren und war ursprünglich dem Bestand Rep. 148 (=Landeskulturamt Hannover betr. Regierungsbezirk Stade) zugeordnet. Aufgrund der Provenienz des Schriftgutes aus den Kulturämtern resp. Ämtern für Agrarstruktur Bremerhaven und Verden wurde sie auf die Bestände Rep. 103 Bremerhaven (acc. 2004/010 Nr. 29-42) und Rep. 103 Verden (acc. 2004/010 Nr. 1-28) verteilt und von der Unterzeichneten verzeichnet.
III. Ergänzende Bestände
Rep. 103 Verden (= Amt für Agrarstruktur Verden)
Rep. 148 (= Landeskulturamt Hannover betr. Regierungsbezirk Stade)
IV. Literatur
1901-2001 Amt für Agrarstruktur Bremerhaven. 100 Jahre Dienst für den ländlichen Raum. Flurbereinigung, Dorferneuerung, Landwirtschaft. Hrsg. v. Amt für Agrarstruktur Bremerhaven. Red.: Michael Kießig. Bremerhaven 2001.
Neuorganisation der Ämter für Agrarstruktur. Hrsg. v. Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten. Lüneburg: Amt für Agrarstruktur [ca.1998] .
Uhrmacher, Paul: Amt für Agrarstruktur in Bremerhaven. Von der Spezialkommission Geestemünde zum Amt für Agrarstruktur Bremerhaven - der Weg eines niedersächsischen Amtes in der Seestadt Bremerhaven. Bremerhaven 1986.
Stade, im Dezember 2012 Antje
Bestandsgeschichte: Schröpfer
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ