Jakob von Lachen bekundet, daß Johann Graf zu Sp. ihm das Amt Kreuznach (Crutzenache) anbefohlen hat. Er soll es nach bestem Wissen handhaben und von Hintersassen und Leuten des Grafen keine Geschenke annehmen. Die Erhebung der Bußgelder steht nicht ihm, sondern dem dortigen Truchsessen zu; diesen soll er dabei unterstützen. Dafür steht er in der Kost des Grafen auf der Burg Kreuznach; dies gilt auch für 3 Pferde in Bezug auf Beschlag, Heu und Futter. Für den Dienst erhält er an Jacobi (25.07.) und Lichtmeß (02.02.) je 40 Gulden, solange er das Amt innehat. Wenn es ihm schriftlich oder mündlich aufgesagt wird, hat die vom Grafen deswegen ausgestellte Urkunde keine Kraft mehr. Dies hat Jakob beschworen. Er siegelt.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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