Besitzstreit um die Erbgüter der Appellaten zu Bliesheim, welche die Appellantin aufgrund einer Verschreibung der Eheleute Heinrich Frangenheim und Sara Disteler beansprucht. Heinrich Frangenheim, der Bruder Peter Frangenheims, und seine Frau Sara Disteler haben die für 1000 Rtlr. erworbenen Erbgüter mit Wissen und Willen des ältesten Bruders Reiner und der Mutter 1580 für 400 Tlr. an Mechtild Vorwercker (Vorwerck, Vormärker) und ihren Sohn Hermann Straelen, Kanoniker zu St. Aposteln in Köln, mit dem Recht auf Wiederlöse verpfändet. Die Appellantin und ihr verstorbener Gatte haben die Verschreibung 1590 von Mechtild Vorwercker und Hermann Straelen für 550 Tlr. erworben und sind 1611, nachdem die Pension von 28 1/2 Tlr. nicht entrichtet worden war, gerichtlich in die verschriebenen Güter eingewiesen worden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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