Mechtelt van Kendenych, Meisterin, und der gesamte Konvent des Klosters Unserliebenfrauen und St. Katharina zu Gräfrath (Greveroid), Augustinerordens, im Land Berg gelegen, bekennen, ihren Hof Reitroid im Ksp. Richrath mit allen Zubehörungen an Engel van Reitroid, dessen Frau Druytgen und beider Kinder Wylhelm und Elsgen verpachtet zu haben. Die Pächter sind verpflichtet, den Hof in gutem Stand zu halten, das Land zu bessern und nichts zu entfremden und alle Abgaben (ungulde) des Hofs, nämlich die Beleuchtung in der Kirche zu Richrath und den jährlichen Zins an die Herren zu Kaiserswerth zu entrichten. Wird die "curmoide" fällig, so sollen die Pächter die eine Hälfte, das Kloster die andere tragen. Wird der Hof in einer Landfehde verbrannt, sollen beide Parteien für den Schaden aufkommen. Verbrennen Feinde des Klosters den Hof, soll das Kloster den Schaden tragen. Brennt der Hof durch Unachtsamkeit der Pächter ab, müssen diese den Schaden bezahlen. Die Pächter sollen jährlich auf St. Martin oder 14 Tage später 20 rhein. Gulden Kölner Währung, der Gulden zu 19 1/2 Raderalben gerechnet, an das Kloster zahlen. Bleiben sie das Geld schuldig, so kann das Kloster den Hof zurückfordern und anderweitig verpachten. Sterben die Kinder der Pächter, so soll deren Tochter Fychen an deren Stelle treten. Ferner hat das Kloster den Pächtern das Gütchen gen. der Kotten für jährlich 7 Mark Radergeld Kölner Währung verpachtet. Siegler: der Konvent mit dem gemeinen Konventssiegel. [...] 1513

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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