Hans Heinrich Widerrecht, Schultheiß, und die Richter des Gerichts zu Rheinbschofsheim beurkunden, daß Kaspar Nickhel, Bürger zu Hausgereut, und seine Ehefrau Bärbel dem Philipp Breitenacker, Kirchenschaffner zu Rheinbischofsheim, für den Heiligenfonds zu Hausgereut 2 Pfund 10 Schillinge jährlichen Zinses von 50 Pfund Hauptgut unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft haben.