Leopold Franz Carl Bogislaus Freiherr von Mosel macht bekannt, dass ihn Abt Johann nach dem Tod des Abts Anselm und nach Erlangung der Volljährigkeit mit dem Hof zu der Borch im Kirchspiel Friemersheim zu Dienstmannsrecht belehnt hat. Gehuldigt hat in seinem Namen Johann Everhard Dingerkus, Rat und Kanzleidirektor des Abts in Anwesenheit von Lutger Albert Lauten, Appellationskommissar und Kanzleisekretär des Abts und Lutger Hellersberg, Landrentmeister. - Or., Petschaft und Unterschrift des Bevollmächtigten