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Testament der Else Gessinck vom 13. September 1631, verkündet am 16./23. Juni 1636.
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Enthält: Sie stammt aus dem Dorf Appelhülsen, das Schmiedeamt soll sie begraben. Bedacht werden 1. ihr ehelicher Sohn Johan Reckwers u. dessen ehelichen Kinder Bernhard, Johan und Johanna, sowie dessen unehelicher Sohn Georg Reckwers, 2. Johan, minderjähriger Sohn des Arnold Aschebroek und der Greite Hinderking, 3. Henrich und Enneken Winckelman, Kinder ihrer Schwester. Zeugen: Notar Johan zur Wey und Johan Becker (beide vor Eröffnung +). Testamentsvollstrecker: Gerhard Berning, fürstl. Hofgerichtsprokurator, Arndt Aschebrock. Von Rats wegen: Lic. Diethrich Kerckhoff (Bergstraße).