Hermann zum Hoeve, Sohn des + Johann aus der Hasselbeck, macht bekannt, daß Abt Heinrich Duden ihm und seiner Frau Irma auf beider Lebenszeit den Hof zu Hetterscheid gen. zum Hove samt Zubehör verpachtet hat, den der Abt von den Eheleuten Gerhard von Eller zu Oefte und Gertrud von Ulenbrock erworben hat. Die Pächter entrichten jährlich am 11. November vier Malter Roggen, vier Malter Gerste, 14 Malter Hafer Werdener Maßes und drei Schuldschweine. Falls Mast vorhanden ist, sollen zusätzlich drei Schweine des Abts auf dem Hof gemästet werden. Ist die Mast in den anderen Werdener Büschen schlecht, auf dem Hof zum Hoeve aber gut, sollen zusätzlich vier Schweine des Abts gemästet werden. Stirbt Hermanns Mutter Kathrin, die alte Pächterin, die ihre Leibzucht am Hof hat, soll der Abt die halbe Mast erhalten, unabhängig vom Ausfall der Ernte. Auch sollen alle Dienste wie bei seinen Eltern geleistet werden. Beim Tod eines Pächters steht dem Abt ein Pferd zu. Es sollen keine Erbhölzer abgehauen, jährlich acht Eichen gepflanzt und die Baulichkeiten in gutem Stand gehalten werden wie auch das Ackerland. Weitere jährliche Pacht: 2 Pfund Pfeffer, 8 Schuldhühner und 100 Eier auf Ostern. - Es siegelt Alexander Duden, Sekretär des Abts.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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