Kurfürst Karl Theodor genehmigt, dass das Jesuiten-Collegium zu Düsseldorf die im Amt Born gelegenen Güter Born und Rosteren nebst 12 Morgen Busch in dem sogenannten Paffenthal verkaufe und dagegen ein anderes im Grünewald an den Pfählen Amts Mettmann gelegenes Gütchen erwerbe. G. Düsseldorff, den 18. Maij 1752. Mit aufgedrücktem Siegel.