Dechant und Kapitel der Kirche zu Wetzlar verleihen ihr Gut zu Nauheim an die Gebrüder Konrad und Harpern in gleicher Weise, wie deren Vater es von ihnen besaß, auf ihre Lebenszeit gegen 5 kölnische Schildzins und 1 Mark Denaren pro optimate im Fall der erste stirbt.