Aktivschuld des Philipp Albrecht Truchseß von Wetzhausen auf Sternberg als Gläubiger contra Christian Freiherrn von Seinsheim als Prinzipal-Schuldner und Carl von Streitberg als seinsheimischen Bürgen, 210 Rt. Kapital betreffend, welches Truchseß dem von Seinsheim 1635 in Königshofen bei der damaligen Belagerung gegen Bürgschaftsleistung des von Streitberg vorgeliehen hat, woran gleichwohl 1639 100 Rt. wieder bezahlt wurden, und weil der von Streitberg als seinsheimischer Bürge dem Truchseß beinahe 800 fl. rh. an Kapital, Zinsen und Kosten bezahlen musste, so haben zwar die Vormünder dessen nachgelassenen Sohns beim Hofgericht zu Rottweil die Restitution gesucht und den Obsieg über Friedrich Ludwig Freiherrn von Seinsheim als Christians nachgelassenen Sohn erhalten, jedoch bisher (um 1666) die Bezahlung nicht erlangt, obwohl sie vom erlachischen Kaufschilling bezahlt zu werden gesucht haben