Mit harter Hand gegen ungeladene Gäste - Null Toleranz bei Facebook-Partys
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/023 R120091/201
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/023 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2012
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2012 >> Unterlagen
19. Juli 2012
Sie verabreden sich im Internet zur Party. Es kommen Tausende. Und richten im schlimmsten Fall Verwüstungen an. Sogenannte "Projekt-X-Partys", die über Facebook und andere soziale Netzwerke organisiert werden, sind schwer in Mode - und versetzen Stadtverwaltungen in Angst und Schrecken. Zehntausende von Euro kostete ein Polizeieinsatz, mit dem sich Ulm für eine solche Party wappnete. Die Fete wurde schließlich abgesagt, trotzdem soll der Urheber der Facebook-Einladung jetzt zahlen. Forderungen von mindestens 60.000 Euro kommen auf den 22-Jährigen zu.
Die Politik der Abschreckung scheint Erfolg zu haben. Zu einer Facebook-Party in Konstanz kamen statt der erwarteten mehreren tausend Gäste nur etwa einhundert. Aber haben junge Leute nicht auch ein Recht aufs Feiern? Ist das harte Vorgehen der Staatsmacht nicht überzogen?
Die Politik der Abschreckung scheint Erfolg zu haben. Zu einer Facebook-Party in Konstanz kamen statt der erwarteten mehreren tausend Gäste nur etwa einhundert. Aber haben junge Leute nicht auch ein Recht aufs Feiern? Ist das harte Vorgehen der Staatsmacht nicht überzogen?
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Audio-Visuelle Medien
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:19 MEZ
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