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Pfalzgraf Ludwig belehnt Hans von Helmstatt, Konrads Sohn, mit dem Mannlehen zu Gimpern ("Guntebur") - der Burg und Teilen der Dörfer Ober- und Unter("Nyedern")gimpern - wie es +Endres von Helmstatt, dessen +Sohn Hans, dessen +Frau Martha von Flehingen als Widdum und schließlich Konrad von Helmstatt innehatten. Hans hat den Empfang beschworen. Siegler: Aussteller

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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