Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er seinem Diener und Barbier Wilhelm [von Weinheim] eine jährliche Gülte von 30 Gulden auf der fürstlichen Kammer verschrieben hat, nachdem Wilhelm sich verpflichtet hatte, auf Lebtag in Diensten Friedrichs und seines Sohnes Philipp zu bleiben. Der Pfalzgraf weist seinen Kammermeister, derzeit Wendel von Gemmingen, um Auszahlung der Gülte zu St. Philippus und Jakobus [01.05] gegen Quittung an.