Zeugenvernahme. In der Prozesssache des Georg Kerstiens an der Liebfrauenkirche ./. Johan Vehoff und Henrich Nanning als Befehlshaber der Laischaft Überwasser wegen der vom Kläger für sein Haus auf dem Honekamp in Anspruch genommenen Freiheit von bürgerlichen Lasten (Wacht und Dienste).