Wilhelm von Angelloch (Angeloch) d. Ä. und sein Sohn Wilhelm d. J. bekunden, daß sie ihrem Freund und Schwager Wolf von Gemmingen (Gemingen) ihren näher beschriebenen Wald genannt "dy Kubach", auf Gemminger Gemarkung gelegen, um 550 Gulden zu freiem und ledigem Eigentum verkauft haben. Kurfürst Ludwig von der Pfalz, von dem die Angellocher den fraglichen Wald bisher zu Lehen trugen, hat diesem Verkauf zugestimmt. Die Verkäufer quittieren über die Kaufsumme und leisten Währschaft für hundert Jahre und einen Tag.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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