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Nachdem die bisher mit der Oberkellnerei Horneburg verbundene Hobsgerichtsbarkeit teils durch den Tod des Oberkellners Rive teils durch Vesetzung des bisherigen domkapitularischen Verwalters Fr. Bracht erledigt, die Hobsgerichtsbarkeit des ehemaligen Kapitels Xanten im Vest Recklinghausen dem Assessor Wesener in Dorsten nur vorläufig aufgetragen war, die verschiedenen Gerichtsbarkeiten aber - ohne Schaden für die Eigenschaft der Hobsgüter - in einer Hand vereinigt werden sollen, so ist mit der Wahrnehmung der ehemals von der Oberkellnerei, dann der ehemals domkapitularischen und schließlich der früher xantischen Hobsgerichtsbarkeit der Hofgerichtsdirektor und Regierungsrat Tilman betraut worden

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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