Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, gibt seinem Jäger Wilbold (-bolten) aus besonderer Gnade den Garten oben am Dorf zu Schwetzingen genannt der Weihergarten (Wihergarten) zu erblichem Eigengut, mit dem Vorbehalt, dass Wilbold dem Pfalzgrafen, wenn dieser zu Schwetzingen weilt, Imbiss (obes) ausrichten soll. Der Aussteller weist seine Amtleute um Beachtung an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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