Rudolf Graf von Sulz, Hofrichter des römischen Königs Maximilian auf dessen Hof zu Rottweil teilt Schultheiß, Schöffen und ganzer Gemeinde zu Herborn (-brunn) mit, dass Peter zu der Spangen zu zu Straßburg auf dem Hof zu Rottweil Peter Maiser, Hanns uff der Trappen und Martins Henn Metzmertins Sohn, alle zu Herborn, verklagt und ein Urteil erlangt hat, dass diese in die Acht des Hofes Rottweil getan worden, und befiehlt ihnen, diese offene Ächter in Herborn nicht zu enthalten und ihnen nicht Essen und Trinken zu geben.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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