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Rentverschreibung
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Locul 203 Vicarien in Martinik. N. 25; N: 3, XIII N° 59
C-KK-Mart St. Martini
St. Martini >> Urkunden
30. September 1451 (ipso die sancti Jheronimi presbiteri)
Bürgermeister und Rat der Stadt Münster verkaufen an Goderd Cleyvorn, Vikar des Altars St. Jacobi an der St.-Martins-Kirche in der Stadt Münster, zu Gunsten der Vikarie eine erbliche jährliche Rente na zate unsses stades vorg. von 6 schw. overl. rhein. Gulden für 108 derselben Gulden. Die Rente ist jährlich zahlbar an zwei Terminen: zu Pfingsten und zu Michaelis (September 29) mit je 3 Gulden aus dem Gruethaus und den anderen Stadteinkünften. Die Zahlung soll durch den Verwalter von Gruet und Gruethaus geschehen. Die Verkäufer geloben Bezahlung und Währschaft. Bürgermeister und Rat kündigen das Stadtsiegel an.
Ausf., Perg. 28,5 x 14 cm; großes Siegel der Stadt Münster (ziemlich gut erhalten) mit Gegensekretsiegel.
Archivale
Verweis: zeitweise unter A XIII, Nr. 60
Rückvermerke:Inhaltsvermerke (16. und 18. Jh.)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.