Die Güter, die die Familie Rebock früher von den Grafen von Schaumburg zu Lehen getragen hat und die von dem verstorbenen Johann Rebock heimgefall...
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Urk. 14, 9096
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Münchhausen, Nr. 2
A I u, von Münchhausen sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe M >> Mu >> Münchhausen, von >> 1650-1659
1655 November 17
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die Güter, die die Familie Rebock früher von den Grafen von Schaumburg zu Lehen getragen hat und die von dem verstorbenen Johann Rebock heimgefallen sind, nämlich: 1.) der Zehnt zu Holthusen [Wüstung zwischen Falkenhagen und Lügde, südöstlich von Danenbach an der Straße von Sabbenhausen nach Lügde]; 2.) drei Hufen Land zu Holthusen; 3.) der Zehnt zu (Huckensen)]; 4.) fünf Hufen Land zu (Huckensen); 5.) der Zehnt zu (Amelfelde) auf dem schnellen Markt; 6.) ein Zehnt zu Holthausen an dem (Rüstelberge) vor dem (Blomberge); 7.) der Meierhof zu Istrup [Stadtteil von Blomberg, Kr. Lippe] mit seinem Zubehör; 8.) das Gut Wendlinghausen [Ortsteil der Gem. Dörentrup, Kr. Lippe] mit seinem Zubehör; 9.) der dritte Teil des Dorfes; 10.) sieben Hufen Land, das Pachtgut ist und Stumpenhagen genannt wird, mit allem Zubehör und allen Gerechtigkeiten. Für den Fall, dass die Familie von Münchhausen im Mannesstamm aussterben sollte, sollen die Töchter belehnt werden. [Ehemals Lehen der Grafen von Holstein-Schaumburg]
Vermerke (Urkunde): Siegler: Friedrich Ulrich von Münchhausen
Vermerke (Urkunde): Siegler: Friedrich Ulrich von Münchhausen
Belehnte/r: Hilmar Ernst von Münchhausen, Sohn des verstorbenen Statius von Münchhausen, Philipp Adolf von Münchhausen, Sohn des verstorbenen Hilmar von Münchhausen, Friedrich Ulrich, Johann, Hilmar, Burkhard, Otto und Wilhelm Hermann von Münchhausen, Söhne des verstorbenen Borries von Münchhausen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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