Bruno, Dekan, Ludolf, Thesaurar, und das ganze Kapitel der Kirche der heiligen Märtyrer Cassius und Florentius in Bonn an alle Kanoniker, Benefiziaten und Diener ihrer Kirche sowie alle übrigen Beteiligten: In ihrer Kirche herrschte die alte Ordnung und Observanz, dass die Früchte bzw. der Präsenzienanteil gen. Refektorium und Speicher von den residierenden Kanonikern und Dienern, die die erste jährliche Residenz eingehalten haben, wie folgt verdient wurden: das Refektorium von jenen, die meistenteils vom Remigiustag [1. Oktober] bis Ostern residierten, der Speicher von jenen, die meistenteils von Ostern bis Remigiustag residierten; das Refektorium wurde am Tag nach Lätare ausgegeben, der Speicher am Tag vor Remigius. Diese Observanz erwies sich im Wandel der Zeit als unzuträglich, vor allem weil die Amtleute des Refektoriums das Auszuteilende meist zur Weinlesezeit und vor Ende der Dienstzeit austeilten, um es nicht in ihrem Verwahr halten zu müssen. Dadurch entstanden Zwiste zum Schaden der Kirche. Deshalb erlassen Dekan und Kapitel im Generalkapitel, das ordnungsgemäß zum Tag des heiligen Felix in princis angezeigt und einberufen wurde, einmütig das folgende neue Statut - nicht um die verdienten Präsenzien zu beschneiden, sondern um die rechte Verteilung zu sichern -, dass künftig jeder Benefiziat, der fähig und geeignet ist, das Refektorium oder den Speicher zu bedienen, und Residenz hält, das Refektorium von Ostern bis zum Tag vor Remigius, den Speicher vom Remigiustag bis Ostern bedienen kann und soll und dass kein Amtsinhaber oder Präsenzienausteiler etwas davon austeilt, ehe nicht für den Speicher am Tag nach Lätare, für das Refektorium am Tag vor Remigius nach vollzogener üblicher Rechnungslegung im Kapitel erklärt worden ist, dass jemand die Präsenzien verdient habe und empfangen solle. Folgende Milderung wird angefügt: Da die Residierenden gelegentlich weggehen, sollen sie die Früchte des Refektoriums oder Speichers gemäß der Dauer ihrer Anwesenheit erhalten. - Ankündigung des großen Kapitelssiegels. Datum, innovatum et statutum in loco capitulari ecclesie nostre consueto 1382 die quarta decima mensis Ianuarii.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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