Caspar von Minckwitz, auf Spremberg ("-gk"), verkauft mit Zustimmung seiner Brüder und Lehnsverwandten seinem Schwager Karl von Kittlitz ("Kitlicz") auf Mallmitz ("Malnicz") und Eisenberg ("Ey-") Schloß und Stadt Spremberg samt allem Zubehör, insbesondere die 3 Zölle in der Stadt Spremberg, dem Städtlein Drebkau ("Trepko") und dem Dorf Graustein ("Grawstein"); die Dörfer Byhlow ("Bylaw"), Trattendorf ("Traten-"), Buckow ("Bucko"), Slamen ("Schlamen"), Sellessen ("Seleßmaw"), Kantdorf ("Cantorf") und dem Winkel vor Spremberg; ferner 3 Erbbauern zu Graustein, die Reuthenische ("Reutte-") Heide, das Pfandrecht auf 11 Bauern zu Graustein und das Anrecht auf die Heide "die Golitzsch genannt", in der Nickel von Löben [auf Großdöbern, siehe U 5] laut Konzession des Landvogts der Niederlausitz Tunkel vom 25. Februar 1524 ("donnerstags nach reminiscere") eine begrenzte Holzungsgerechtigkeit hat; sowie das strittige Grenzstück in der Reuthenischen Heide am großen Luch ("großen luge") und das strittige Stück in der Byhlower ("Bylischen") Heide - laut des darüber aufgestellten Registers - für eine Kaufsumme von 50 000 Reichstalern ("gueter ganghaffter unverbottener reichstalergroschen, da jeder 24 argent oder 72 kreuczer guldig"). Er verzichtet für sich, seine Brüder und Lehnsverwandten auf alle Ansprüche an die Herrschaft Spremberg und übernimmt Gewährleistung (gewehr). Er entbindet die Untertanen ihres Eides und weist sie an den von Kittlitz. Bürgen ("selbschuldige ... gewehrspurgen"): die Brüder des Verkäufers, Loth, Friedrich und Ehrenfried von Minckwitz auf Drehna ("Trenaw"), Lindenau ("-aw"), ..... ("Pyschell") und Holscha ("Holtschaw"). "geschehen und geben aufm schloß zu Hoyerßwerda, nach Christi unsers erlösers und seligmachers geburt im eintausentfunffhundertvierundachczigisten jahre, den sechsten tag deß monats Aprilis"