Friedrich (IV.) Bischof zu Eichsta{e}tt bestätigt die Frühmesse, die Berhtold Holtzschuher, weiland Bürger zu Nu{e}remberg, und seine Ehefrau Gerdrud in der Stadtpfarrkirche zu Oberneschenbach gestiftet haben; dazu gehören außer genannter Verpflichtungen nachstehende Güter und Einkünfte: Haus- und Hofstatt (A), Obstgarten (B), 1 1/2 Morgen gekauften (C) und 1/2 Morgen geschenkten (D) Acker zu Oberneschenbach, 1 Hof (E) zu Leutichendorff, 1 Gut (F) zu Watzzendorff (heute Waitzendorf), 1 Hof (G) zu Stoppfenheim; genannte Gülten aus 5 Hofstätten (H), 1 Gut (J) zu Breitenbru{e}nne, ein jährlicher Zins (K) im betrage von 4 fl aus dem Deutschen Haus zu Nu{o}remberg, 1 Gut (L) zu Salmansdorff, 12 Morgen Brennholz bei Adelberndorff und genannte Gilten aus 2 Gütern (M) daselbst. Hiervon zahlt der Frühmesser einen genannten Teil an die Kirchenfabrik, wofür wieder der Leutpriester zur Abhaltung eines Holtzschuher-Jahrtags verpflichtet ist. - Angrenzer von A: die Heinlerin. Vorbesitzer zu B: die Haynin, C: Paul, D: Joh. Ellinger, E: Richard, G: Derrseckel, J: das Deutsche Haus zu Nu{e}rnberg, K: die Ziplinger. Inhaber von E: Seyfrid Gernolt, F: Salczman, G: Hechner, H: Hiczing, Siderling, Swarczheincz, Rinderagnes, Mu{e}czzel; L: Bru{e}nner, M: die Lu{e}snerin, Nuzzfricz. - Zustimmend: der Deutschmeister, das Deutsche Haus zu Nu{e}remberg (als Patron), Bruder Seyfrid Mack, Leutpriester zu Oberneschenbach. - Mitsiegler: das Deutsche Haus zu Nu{e}remberg, der Leutpriester (s.o.).
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Friedrich (IV.) Bischof zu Eichsta{e}tt bestätigt die Frühmesse, die Berhtold Holtzschuher, weiland Bürger zu Nu{e}remberg, und seine Ehefrau Gerdrud in der Stadtpfarrkirche zu Oberneschenbach gestiftet haben; dazu gehören außer genannter Verpflichtungen nachstehende Güter und Einkünfte: Haus- und Hofstatt (A), Obstgarten (B), 1 1/2 Morgen gekauften (C) und 1/2 Morgen geschenkten (D) Acker zu Oberneschenbach, 1 Hof (E) zu Leutichendorff, 1 Gut (F) zu Watzzendorff (heute Waitzendorf), 1 Hof (G) zu Stoppfenheim; genannte Gülten aus 5 Hofstätten (H), 1 Gut (J) zu Breitenbru{e}nne, ein jährlicher Zins (K) im betrage von 4 fl aus dem Deutschen Haus zu Nu{o}remberg, 1 Gut (L) zu Salmansdorff, 12 Morgen Brennholz bei Adelberndorff und genannte Gilten aus 2 Gütern (M) daselbst. Hiervon zahlt der Frühmesser einen genannten Teil an die Kirchenfabrik, wofür wieder der Leutpriester zur Abhaltung eines Holtzschuher-Jahrtags verpflichtet ist. - Angrenzer von A: die Heinlerin. Vorbesitzer zu B: die Haynin, C: Paul, D: Joh. Ellinger, E: Richard, G: Derrseckel, J: das Deutsche Haus zu Nu{e}rnberg, K: die Ziplinger. Inhaber von E: Seyfrid Gernolt, F: Salczman, G: Hechner, H: Hiczing, Siderling, Swarczheincz, Rinderagnes, Mu{e}czzel; L: Bru{e}nner, M: die Lu{e}snerin, Nuzzfricz. - Zustimmend: der Deutschmeister, das Deutsche Haus zu Nu{e}remberg (als Patron), Bruder Seyfrid Mack, Leutpriester zu Oberneschenbach. - Mitsiegler: das Deutsche Haus zu Nu{e}remberg, der Leutpriester (s.o.).
Ritterorden, Urkunden 3084
Zusatzklassifikation: Bestätigungsbrief
Ritterorden, Urkunden
Ritterorden, Urkunden >> Ritterorden, Urkunden >> 5. Kommende bzw. Amt Eschenbach
1390 Dezember 7
Transkription: Pfarrarchiv Wolframs-EschenbachI,1,11, Kopie in deutscher Sprache (Transkription von Herrn Oskar Geidner):
Im Namen der hl.unteilbaren Dreifaltigkeit Amen. Friedrich von Gottes und des apostolischen Stuhles Gnaden Bischof von Eichstädt des Hl. Stuhles von Mainz Erzkanzler allen und jedem Christgläubigen der Gegenwart und Zukunft welche gegenwärtige Urkunde lesen oder hören werden Gruß im Heilande Aller mit Kentniß von Folgendem dann nämlich glauben wir unsers schuldiges Hirtenamt nützlich auszuüben, wann wir den Mehrern des Gottesdienstes die Hilfe unsers Beistandes und die Zustimmung unseres Ansehens verleihen. Da also der weise Mann weiland Berthold Holzschuher Bürger in Nürnberg (Bamberger Diözese) und seine Ehefrau Gertrud und auch ihre Erben von Eifer für die Liebe Gottes entbrannt zur Mehrung des Gottesdienstes von den ihnen von Gott verliehenen Gütern eine Früh- oder Ewigmesse in der Pfarrkirche der Stadt Obereschenbach unserer Diözese mit Zustimmung und Willen des frommen und tapfern Meisters von St. Mariens Orden der deutschen Brüder wie auch des Comenthurs und deutschen Hauses zu Nürnberg denen bekanntlich die Kollation dergenanntn Pfarrei Oberneschenbach zusteht, wie auch des frommen Bruders Seifried Mack als Geistlichen an genannter Pfarrkirche und allen anderen Interessenten neu gegründet und ausgestattet haben mit den unten verzeichneten Nutzungen und Einkünften behufs Unterhalt des oder dero fürbesagte Frühmesse einzusetzenden Priester; in ausreichender Weise:
1. mit Haus und Scheuer in genannter Stadt Obereschenbach neben dem Hause der Heinlerin gekauft um 60 Goldgulden und 89 Silberlinge; dann ein Garten daselbst gekauft von der Haymin um 14 fl.; dann anderthalb Morgen Feld ebendort gelegen gekauft von Paulus daselbst für 12 1/4 Goldgulden; dann einhalb Morgen gekauft von Johann Ellinger; dann ein Hof in Leudendorf gekauft von Richard jetzt bestellt nach Erbrecht von Seifrid Pernolt welcher jährlich abliefert 2 1/2 Sümri reinen Weizens 8 Metz Hafer Eschenbacher Maß ein Voll lb. Heller an St. Martinstag 6 Käse an Weihnachten 30 Käse an Pfingsten einen Recher und einen Schnitter dann ein Fastenhuhn; dieser Hof wurde gekauft für 142 Goldgulden und 40 Regensburger; dann in Weitzendorf ein Gut bestellt von Salzmann, leistet jährlich 1 1/2 Sümri reinen Weizens Nürnberger Maß und 18 Metz Hafer Eschenbacher Maß 60 Eier an Ostern 6 an Pfingsten 4 Herbsthühner 2 Fastenhühner und 1/2 Voll lb. guter Heller, und genanntes Gut ward gekauft für 60 1/2 Goldgulden; dann ein Hof in Stopfenheim gekauft von derenselbst bestellt von Hechner, der liefert jährlich 30 Metz reinen Weitz und ebensoviel Hafer Weißenburger Maß 18 Käse an Weihnachten 2 Voll lb. Heller 2 Martinsgänse 1 Fastenhuhn; und von Scheun und Garten Hitzing 5 lb. kurzer Heller und 1 Fastenhuhn; dann von der Scheune der Firderling 4 lb. Heller und 1 Fastenhuhn; dann von der Scheune des Schwarzheintz 6 Pfd. Heller und 1 Fastnachtshuhn; dann von der Scheuer der Rieder Agnes 4 lb. Heller und 1 Fastenhuhn; dann von der des Mützel 13 lb. Heller und 1 Fastenhuhn, welche Güter erworben wurden für 287 Goldgulden; dann in Breitenbrun ein Gut gekauft vom deutschenhaus in Ellingen bestellt von Horand Uz liefert jährlich 6 Voll lb. guter Heller und 1lb. 6 Käse an Weihnachten 60 Eier an Ostern und 3 Fastenhühner; und der Frühmesser hat genantes Gut zu verleihen und einzuziehen; dann leistet das deutschehaus in Ellingen jährlich an St. Michelstag dem Frühmesser 4 fl. Nürnberger Kurrent oder die entsprechende Summe auch davon Nürnberger Kurs zum Entgeld wofür genannter Holzschuher dem Hause Ellingen 12 voll lb Heller Nürnberger Kurrent für 72 Goldgulden von den Ziplingern verschafft hat; dann in Salmannsdorf ein Gut bestellt von Brümer leistet jährlich 1 1/2 Sümri reinen Weitz, 6 Käse an Weihnachten und 2 Fastenhühner ward gekauft für 48 Goldgulden. Dann hat der Frühmesser Brennholz für sein Haus das sogenannte 12 Morgenholz bei Adelmannsdorf. Dann bezieht er von zwei Gütern in Adelmannsdorf die er zu verleihen und einzuziehen hat, eins bestellt von der Lüsnerin, leistet jährlich 3 Sümri reinen Weiz Nürnb. Maß, 6 Käse an Weihnachten 2 Herbst und 2 Fastenhühner, das andere bestellt von Nützfritz, leistet jährlich 4 Sümri reinen Weiz und 1 Sümri Hafer Nürnb. Maß, 6 Käse an Weihnachten 2 Herbst und 2 Fastenhühner; von diesen 2 Gütern gibt der Frühmesser jährlich unweigerlich dem Ortsgeistlichen in Eschenbach 1 und dem Kirchengutspflegern 1 Sümri reinen Weiz. Jeder Ortsgeistliche aber ist verpflichtet einen Jahrtag zu halten an allen Quattempern, an einem Tage nach belieben des Geistlichen, der auf der Kanzel genannten für das Seelenheil aller Holzschuher abzuhaltenden Jahrtagverkündete. die Pfleger aber beschaffen brennende Kerzen mit den Bahrtuch wie es bei der Vigilie und Totenmesse der Brauch ist. Und der Frühmesser gibt jedem Ministranten und dem Messner 30 Regensburger; auch gibt er an jedem Quattemperfest 1 Sümri reinen Weiz, gebacken zur Brotverteilung an die Armen, mit Wissen genannter Kirchenpfleger ohne Abzug der Rest von 1 Sümri Weiz und 1 Sümri Hafer und der übrige Zins gehört dem Frühmesser mit seinen anderen vorbenannten Einkünften. Genannte Früh- oder Ewig Messe muß durch den Ordensmeister der deutschen Brüder oder seinen Stellvertretern an eine schon im Priesteramte befindliche Person verliehen werden; zweimal jedoch bei der nächsten Erledigung muß der Ordensmeister oder sein Stellvertreter ohne jeden Einspruch sie den Personen verleihen für welche die Erben oder Verwandten und die Schöffen oder Ratspersonen der Stadt Nürnberg Fürsprache einlegen; dann aber für alle Zukunft können sie die deutsch-Herrn dieselbe durch den Ordensmeister oder Stellvertreter nach eigenem Gutdünken verleihen im Erledigungsfalle innerhalb der ersten 6 Wochen falls dies verabsäumt wird dann und für dieses Mal aber jedesmal wenn es von diesen verabsäumt wird kann sie der Vorstand des neuen Spitals mit Wissen und Rat aller Nürnberger Bürger verleihen für das Mal im Versäumungsfalle und wenn nicht sonst schon wie oben gesagt ein Priester im Amte ist. So nun wie gesagt ein Priester und Frühmesser investiert wird, soll er ohne weiteres die Pfründe innehaben; wann sie aber einem Weltpriester übertragen wurde, muß er jedesmal vom zuständigen Ordinarius das ist dem Bischof von Eichstätt oder seinem Vikar in ihr instituiert werden und kein Weltgeistlicher darf ohne Erlaubnis des Eichstätter Bischof oder seines Vikars genannte Frühmeßstelle antreten. Auch werden die Frühmesser ihre Messe auf dem Altar der seligen Jungfrau Maria in der Stadtpfarrkirche zu Obereschenbach lesen außer an Festtagen und bei Leichengottesdiensten; da wird er seine Messe nach der Opferung der Pfarrmesse beginnen müssen; mit den Opfern am Altar und den pfarrherrlichen Rechten bemenge er sich in keiner Weise. Zweimal in der Woche kann er seine Messe ausfallen lassen. Ferner ist der Frühmesser verpflichtet dem Ortsgeistlichen zu assistieren bei Messe, Mette und Vesper unweigerlich sofern er nicht gesetzlich entschuldigt ist. Wir also genannter Friedrich Bischof von Eichstädt die fromme Absicht vorbenannter Stifter vermögend und ihren gerechten Bitten gnädiglich geneigt glaubten vorbeschriebene Ordnung und Stiftung in dieser Art und Gestalt mit oben bemeldeten Punkten und Artikeln durch unsern bischöfliche Autorität bestätigen zu sollen und thun dies durch diese unsere gegenwärtige Urkunde. Zur Bestätigung dessen ließen wir gegenwärtige Urkunde ausfertigen und durch unser und des deutschhauses zu Nürnberg und des fromen Bruders Seifrid dermaligen Ortsgeistlichen in Obereschenbach Insigel versichern und bekräftigen. Geschehen im Jahre nach Christi Geburt 1390 dem Jubeljahr Ind. 13 am 7 Dezember der Regierung der hl. römischen Kirche durch Herrn Bonifazius von Gottes Vorsehung Papst in Christus unserm Vater und Herrn neuntem Jahr, der Lenkung der Zügel des römischen Reichs durch den unbesiegtesten Herrn Herrn Wenzel König von Böhmen zweiten Jahre, im sechsten aber unserer Regierung die glücklich im Herrn Amen.
Im Namen der hl.unteilbaren Dreifaltigkeit Amen. Friedrich von Gottes und des apostolischen Stuhles Gnaden Bischof von Eichstädt des Hl. Stuhles von Mainz Erzkanzler allen und jedem Christgläubigen der Gegenwart und Zukunft welche gegenwärtige Urkunde lesen oder hören werden Gruß im Heilande Aller mit Kentniß von Folgendem dann nämlich glauben wir unsers schuldiges Hirtenamt nützlich auszuüben, wann wir den Mehrern des Gottesdienstes die Hilfe unsers Beistandes und die Zustimmung unseres Ansehens verleihen. Da also der weise Mann weiland Berthold Holzschuher Bürger in Nürnberg (Bamberger Diözese) und seine Ehefrau Gertrud und auch ihre Erben von Eifer für die Liebe Gottes entbrannt zur Mehrung des Gottesdienstes von den ihnen von Gott verliehenen Gütern eine Früh- oder Ewigmesse in der Pfarrkirche der Stadt Obereschenbach unserer Diözese mit Zustimmung und Willen des frommen und tapfern Meisters von St. Mariens Orden der deutschen Brüder wie auch des Comenthurs und deutschen Hauses zu Nürnberg denen bekanntlich die Kollation dergenanntn Pfarrei Oberneschenbach zusteht, wie auch des frommen Bruders Seifried Mack als Geistlichen an genannter Pfarrkirche und allen anderen Interessenten neu gegründet und ausgestattet haben mit den unten verzeichneten Nutzungen und Einkünften behufs Unterhalt des oder dero fürbesagte Frühmesse einzusetzenden Priester; in ausreichender Weise:
1. mit Haus und Scheuer in genannter Stadt Obereschenbach neben dem Hause der Heinlerin gekauft um 60 Goldgulden und 89 Silberlinge; dann ein Garten daselbst gekauft von der Haymin um 14 fl.; dann anderthalb Morgen Feld ebendort gelegen gekauft von Paulus daselbst für 12 1/4 Goldgulden; dann einhalb Morgen gekauft von Johann Ellinger; dann ein Hof in Leudendorf gekauft von Richard jetzt bestellt nach Erbrecht von Seifrid Pernolt welcher jährlich abliefert 2 1/2 Sümri reinen Weizens 8 Metz Hafer Eschenbacher Maß ein Voll lb. Heller an St. Martinstag 6 Käse an Weihnachten 30 Käse an Pfingsten einen Recher und einen Schnitter dann ein Fastenhuhn; dieser Hof wurde gekauft für 142 Goldgulden und 40 Regensburger; dann in Weitzendorf ein Gut bestellt von Salzmann, leistet jährlich 1 1/2 Sümri reinen Weizens Nürnberger Maß und 18 Metz Hafer Eschenbacher Maß 60 Eier an Ostern 6 an Pfingsten 4 Herbsthühner 2 Fastenhühner und 1/2 Voll lb. guter Heller, und genanntes Gut ward gekauft für 60 1/2 Goldgulden; dann ein Hof in Stopfenheim gekauft von derenselbst bestellt von Hechner, der liefert jährlich 30 Metz reinen Weitz und ebensoviel Hafer Weißenburger Maß 18 Käse an Weihnachten 2 Voll lb. Heller 2 Martinsgänse 1 Fastenhuhn; und von Scheun und Garten Hitzing 5 lb. kurzer Heller und 1 Fastenhuhn; dann von der Scheune der Firderling 4 lb. Heller und 1 Fastenhuhn; dann von der Scheune des Schwarzheintz 6 Pfd. Heller und 1 Fastnachtshuhn; dann von der Scheuer der Rieder Agnes 4 lb. Heller und 1 Fastenhuhn; dann von der des Mützel 13 lb. Heller und 1 Fastenhuhn, welche Güter erworben wurden für 287 Goldgulden; dann in Breitenbrun ein Gut gekauft vom deutschenhaus in Ellingen bestellt von Horand Uz liefert jährlich 6 Voll lb. guter Heller und 1lb. 6 Käse an Weihnachten 60 Eier an Ostern und 3 Fastenhühner; und der Frühmesser hat genantes Gut zu verleihen und einzuziehen; dann leistet das deutschehaus in Ellingen jährlich an St. Michelstag dem Frühmesser 4 fl. Nürnberger Kurrent oder die entsprechende Summe auch davon Nürnberger Kurs zum Entgeld wofür genannter Holzschuher dem Hause Ellingen 12 voll lb Heller Nürnberger Kurrent für 72 Goldgulden von den Ziplingern verschafft hat; dann in Salmannsdorf ein Gut bestellt von Brümer leistet jährlich 1 1/2 Sümri reinen Weitz, 6 Käse an Weihnachten und 2 Fastenhühner ward gekauft für 48 Goldgulden. Dann hat der Frühmesser Brennholz für sein Haus das sogenannte 12 Morgenholz bei Adelmannsdorf. Dann bezieht er von zwei Gütern in Adelmannsdorf die er zu verleihen und einzuziehen hat, eins bestellt von der Lüsnerin, leistet jährlich 3 Sümri reinen Weiz Nürnb. Maß, 6 Käse an Weihnachten 2 Herbst und 2 Fastenhühner, das andere bestellt von Nützfritz, leistet jährlich 4 Sümri reinen Weiz und 1 Sümri Hafer Nürnb. Maß, 6 Käse an Weihnachten 2 Herbst und 2 Fastenhühner; von diesen 2 Gütern gibt der Frühmesser jährlich unweigerlich dem Ortsgeistlichen in Eschenbach 1 und dem Kirchengutspflegern 1 Sümri reinen Weiz. Jeder Ortsgeistliche aber ist verpflichtet einen Jahrtag zu halten an allen Quattempern, an einem Tage nach belieben des Geistlichen, der auf der Kanzel genannten für das Seelenheil aller Holzschuher abzuhaltenden Jahrtagverkündete. die Pfleger aber beschaffen brennende Kerzen mit den Bahrtuch wie es bei der Vigilie und Totenmesse der Brauch ist. Und der Frühmesser gibt jedem Ministranten und dem Messner 30 Regensburger; auch gibt er an jedem Quattemperfest 1 Sümri reinen Weiz, gebacken zur Brotverteilung an die Armen, mit Wissen genannter Kirchenpfleger ohne Abzug der Rest von 1 Sümri Weiz und 1 Sümri Hafer und der übrige Zins gehört dem Frühmesser mit seinen anderen vorbenannten Einkünften. Genannte Früh- oder Ewig Messe muß durch den Ordensmeister der deutschen Brüder oder seinen Stellvertretern an eine schon im Priesteramte befindliche Person verliehen werden; zweimal jedoch bei der nächsten Erledigung muß der Ordensmeister oder sein Stellvertreter ohne jeden Einspruch sie den Personen verleihen für welche die Erben oder Verwandten und die Schöffen oder Ratspersonen der Stadt Nürnberg Fürsprache einlegen; dann aber für alle Zukunft können sie die deutsch-Herrn dieselbe durch den Ordensmeister oder Stellvertreter nach eigenem Gutdünken verleihen im Erledigungsfalle innerhalb der ersten 6 Wochen falls dies verabsäumt wird dann und für dieses Mal aber jedesmal wenn es von diesen verabsäumt wird kann sie der Vorstand des neuen Spitals mit Wissen und Rat aller Nürnberger Bürger verleihen für das Mal im Versäumungsfalle und wenn nicht sonst schon wie oben gesagt ein Priester im Amte ist. So nun wie gesagt ein Priester und Frühmesser investiert wird, soll er ohne weiteres die Pfründe innehaben; wann sie aber einem Weltpriester übertragen wurde, muß er jedesmal vom zuständigen Ordinarius das ist dem Bischof von Eichstätt oder seinem Vikar in ihr instituiert werden und kein Weltgeistlicher darf ohne Erlaubnis des Eichstätter Bischof oder seines Vikars genannte Frühmeßstelle antreten. Auch werden die Frühmesser ihre Messe auf dem Altar der seligen Jungfrau Maria in der Stadtpfarrkirche zu Obereschenbach lesen außer an Festtagen und bei Leichengottesdiensten; da wird er seine Messe nach der Opferung der Pfarrmesse beginnen müssen; mit den Opfern am Altar und den pfarrherrlichen Rechten bemenge er sich in keiner Weise. Zweimal in der Woche kann er seine Messe ausfallen lassen. Ferner ist der Frühmesser verpflichtet dem Ortsgeistlichen zu assistieren bei Messe, Mette und Vesper unweigerlich sofern er nicht gesetzlich entschuldigt ist. Wir also genannter Friedrich Bischof von Eichstädt die fromme Absicht vorbenannter Stifter vermögend und ihren gerechten Bitten gnädiglich geneigt glaubten vorbeschriebene Ordnung und Stiftung in dieser Art und Gestalt mit oben bemeldeten Punkten und Artikeln durch unsern bischöfliche Autorität bestätigen zu sollen und thun dies durch diese unsere gegenwärtige Urkunde. Zur Bestätigung dessen ließen wir gegenwärtige Urkunde ausfertigen und durch unser und des deutschhauses zu Nürnberg und des fromen Bruders Seifrid dermaligen Ortsgeistlichen in Obereschenbach Insigel versichern und bekräftigen. Geschehen im Jahre nach Christi Geburt 1390 dem Jubeljahr Ind. 13 am 7 Dezember der Regierung der hl. römischen Kirche durch Herrn Bonifazius von Gottes Vorsehung Papst in Christus unserm Vater und Herrn neuntem Jahr, der Lenkung der Zügel des römischen Reichs durch den unbesiegtesten Herrn Herrn Wenzel König von Böhmen zweiten Jahre, im sechsten aber unserer Regierung die glücklich im Herrn Amen.
Urkunden
ger
Originaldatierung: Acta 1390 septimo idus decembris.
Medium: A = Analoges Archivalie
Äußere Beschreibung: Ausf., lat., Perg. mit 3 Siegeln (Sg. 1 spitzoval, beschädigt; Sg. 2 fast ganz zerstört, Sg. 3 teilweise weggebrochen).
Medium: A = Analoges Archivalie
Äußere Beschreibung: Ausf., lat., Perg. mit 3 Siegeln (Sg. 1 spitzoval, beschädigt; Sg. 2 fast ganz zerstört, Sg. 3 teilweise weggebrochen).
Heinlerin
Eichstätt, Friederich IV. (Graf v. Oettingen) Bischof v. (1383-1415)
Holzschuher, Berthold
Holzschuher, Gertrud
Mack, Seyfried (Priester zu Obereschenbach)
Haynin
Paul
Ellinger, Johann
Richard
Derrseckel
Zipplinger
Gernolt, Seyfrid
Salzmann
Hechner
Hitzing
Siderling
Schwarzheinz
Rinderagnes
Mützel
Brünner
Lüsnerin,
Nussfritz
Wolframs-Eschenbach (Lkr. Ansbach), Frühmesse
Leidingendorf (Gde. Haundorf, Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen)
Waizendorf (Gde. Wolframs-Eschenbach, Lkr. Ansbach)
Stopfenheim (Gde. Ellingen, Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen)
Breitenbrunn siehe Breitenbronn, Groß-/Klein-
Breitenbronn, Groß-/Klein (Gde. Merkendorf, Lkr. Ansbach)
Sallmannshof (Gde. Wolframs-Eschenbach, Lkr. Ansbach)
Adelberndorf (Alberndorf, Gde. Sachsen b. Ansbach, Lkr. Ansbach)
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
23.05.2025, 11:53 AM CEST
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Hierarchy detail view
- Staatsarchiv Nürnberg (Archivtektonik)
- Beständetektonik des Staatsarchivs Nürnberg (Archival tectonics)
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- Deutscher Orden (Archival tectonics)
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- 5. Kommende bzw. Amt Eschenbach (Classification)