Anspruch auf den Nachlaß des Gottfried Schnabels, Bruders bzw. Schwagers der Appellanten, oder Erlegung von 2000 Rtlr. Nach Schnabels kinderlosem Tod heiratete seine Witwe Gertrud Bruck den Appellaten. Auch diese Ehe blieb kinderlos. Daher seien die Güter des Gottfried Schnabels nach Gertrud Brucks Tod an seine Schwestern als nächste Blutsverwandte „in linea collaterali“ gefallen. Sie hatten jedoch von Johann Wils nur die beweglichen Güter erhalten. Pfandschaften, Renten und Wertpapiere will Wils von Gertrud Bruck geerbt haben. Die Appellanten berufen sich dagegen auf ein wechselseitiges Testament des Gottfried Schnabels und der Gertrud Bruck, wonach deren Güter beim Tode der Ehepartner wieder an die jeweilige Familie zurückfallen sollten.
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Anspruch auf den Nachlaß des Gottfried Schnabels, Bruders bzw. Schwagers der Appellanten, oder Erlegung von 2000 Rtlr. Nach Schnabels kinderlosem Tod heiratete seine Witwe Gertrud Bruck den Appellaten. Auch diese Ehe blieb kinderlos. Daher seien die Güter des Gottfried Schnabels nach Gertrud Brucks Tod an seine Schwestern als nächste Blutsverwandte „in linea collaterali“ gefallen. Sie hatten jedoch von Johann Wils nur die beweglichen Güter erhalten. Pfandschaften, Renten und Wertpapiere will Wils von Gertrud Bruck geerbt haben. Die Appellanten berufen sich dagegen auf ein wechselseitiges Testament des Gottfried Schnabels und der Gertrud Bruck, wonach deren Güter beim Tode der Ehepartner wieder an die jeweilige Familie zurückfallen sollten.
AA 0627, 3183 - K 614/1575
AA 0627 Reichskammergericht, Teil V: I-L
Reichskammergericht, Teil V: I-L >> 2. Buchstabe K
1617 - 1620 (1604 - 1618)
Enthaeltvermerke: Kläger: Peter Kiel (Keill) und Arnold Flösgens im Namen ihrer Frauen Catharina und Gertrud Schnabels, Mülheim (Hzm. Berg, Amt Porz; Köln) Beklagter: Johann Wils (Wyls) und seine Frau Anna (Entgen) Neuen, Bochum, (Bekl.) Prokuratoren (Kl.): Lic. (Hermann) Cran (1617) - Lic. Wilhelm Fabritius (1617) Prokuratoren (Bekl.): Dr. Gerhard Ebersheim 1617 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Vogt und Schöffen zu Mülheim 1604 - 2. Obergericht Bensberg 1605 - 3. Jül.-berg. Hofgericht Düsseldorf 1605 - 4. RKG 1617 - 1620 (1604 - 1618) Beweismittel: Auszug aus dem Testament der Gertrud von Bruck (232f.). Beschreibung: 2 Bde., 8 cm, 410 Bl.; Bd. I: 16 Bl., lose, Q 1 - 7 außer 5* und 6*. Bd. II: 394 Bl., gebunden, Q 5* (Vorakten).
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:22 MESZ