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Acht Angehörige des Adelsgeschlechtes von Freyberg (Christian und Heinrich, Brüder, Domherren des Merern Stiftes zu Agusburg; Kaspar, Burkard und Eberhard, Brüder zu Neuensteußlingen; Walter von Freyberg für sich, seinen Brüder Sigmund und seine Vettern zu Aschau und Achstetten und Burkard der Jüngere zu Neuensteußlingen) stiften für den Altar in der Bruderkirche zu H. eine Messe, die von ihren Vorfahren schon versprochen worden war. Das "ius nominadi" für den Geistlichen, der jedoch kein Ordenspriester sein darf, steht Kl. H. zu. Das "ius praesentandi" übt Konrad von Freyberg gen. Gaißschedel aus, nach ihm sein Sohn Wilhelm und jeweils der älteste männliche Angehörige des Geschlechts. Nach Aussterben der gen. Linie geht dieses Recht an den Ältesten der Seitenlinie über. Für den Unterhalt des Priesters übereignen die Freyberger Zinsen von gen. Gütern zu Bühl ("Bühel"), Hochdorf, Laupheim und Mietingen ("Müettingen") mit einem jährlichen Ertragswert von 40 lb h. Weitere Bestimmungen regeln die Verwaltung der Stiftung und die Verpflichtungen des Priesters gegenüber dem Pfarrer zu Mietingen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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